Stellungnahme zum Antrag
127/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/23/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7121-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Rockenbauch Hannes (SÖS) , SÖS im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    04/12/2006
Betreff
    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Stöckach
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die EnBW plant bis Ende 2008 in das Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost umzuziehen. Dadurch wird unter anderem auch das 4,2 ha große Areal an der Hackstraße für eine Neuordnung zur Verfügung stehen. Der Bezirksbeirat Ost hat am 6. April 2006 bereits darüber diskutiert, wie die weitere Planung vorbereitet werden könnte. Dabei wurden zahlreiche Einzelthemen – Bürgerbeteiligung, Baugemeinschaften, soziale Infrastruktur, Nahversorgung, urbane Nutzungsmischungen, Anbindung an den Park der Villa Berg – angesprochen. Es erscheint sinnvoll, an der Rahmenplanung Stöckach, die vom Gemeinderat am 2. Februar 1999 zustimmend zur Kenntnis genommen worden war anzuknüpfen mit dem Ziel, das Areal der EnBW zu einem urbanen Stadtviertel zu entwickeln.

Das Areal liegt im Stadterneuerungsvorranggebiet Stuttgart 15 – Stöckach – mit dem Ziel der Erhaltung der städtebaulichen Mischung und der Entschärfung von Konflikten in Kleingemengelagen. Substanz und Ausstattungsmängel sollten, ggf. verbunden mit Lärmschutzmaßnahmen beseitigt, Blockinnenbereiche entkernt, entsiegelt und begrünt werden.

In diesem Zusammenhang sind die Instrumente der städtebaulichen Erneuerung zu prüfen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die umfangreichen Voraussetzungen Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 BauGB hier nicht gegeben sind.






Dr. Wolfgang Schuster