Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/13/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831-10.00
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Rockenbauch Hannes (SÖS) , SÖS im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
03/02/2005
Betreff
Feinstaub und Stuttgart 21
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
zu 1:
Das Problem der Immissionen während der Bauzeit wurde im Planfeststellungsverfahren geprüft. Der Planfeststellungsbeschluss enthält Auflagen, die durch entsprechende nach dem Stand der Technik mögliche Maßnahmen eine weitestmögliche Reduktion der Feinstaubemissionen gewährleisten. Eine Quantifizierung der zusätzlichen Belastungen ist derzeit aber nicht möglich, da Art und Zahl der einzusetzenden Geräte noch nicht feststehen.
zu 2:
Im Planfeststellungsantrag war für die Baulogistik ohnehin kein 24-Stunden-Betrieb vorgesehen. In den Nachtstunden waren Logistikaktivitäten nur in sehr reduziertem Umfang geplant. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Zusage der Bahn, im Nachtzeitraum (20:00 – 7:00 Uhr) in der Regel keine Logistikaktivitäten durchzuführen, keine Auswirkung auf die Bauzeit von Stuttgart 21 hat.