Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 28/2014
N e u f a s s u n g
Stuttgart,
04/02/2014



Sanierung Stuttgart 29 -Teilgebiet Stöckach-
Erste Erweiterung des Sanierungsgebiets um die Villa Berg
Satzung über die förmliche Festlegung nach § 142 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.04.2014
09.04.2014
10.04.2014



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung
Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am .................... folgende Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebiets Stuttgart 29
-Teilgebiet Stöckach- beschlossen:


§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im Stadtbezirk Stuttgart-Ost wird das bestehende Sanierungsgebiet Stuttgart 29
-Teilgebiet Stöckach- um den Park der Villa Berg einschließlich seiner Bebauung erweitert.

Im Wesentlichen wird das Erweiterungsgebiet abgegrenzt: Im Nordwesten entlang der Wilhelm-Camerer-Str. und in deren Verlängerung bis zur Steubenstraße. Im Norden entlang der Grenze des Parks zur Bebauung (Karl-Schulz-Straße 36-30 und 39, Rudolfstr. 26 und 17, Ottostraße 10, sowie Am Mühlkanal 34).

Im Nordwesten im Wesentlichen entlang der Straße Am Mühlkanal (mit Ausnahme des Flst. 782/7). Dann an der Grenze des Parks zur Bebauung (Poststraße 64-94) bis zur südöstlichen Seite der Treppe zwischen Sickstraße und Poststraße.

Im Südosten entlang der Grenze des Parks zum Grundstück der Kaufmännischen Schule, dann entlang der Sickstraße mit Ausnahme der Teckstraße und dem Grundstück Teckstraße 79 und 83, sowie Sickstraße 135-109. Im Südwesten entlang der Grenze des Parks zur Bebauung (Sickstraße 67-37, Werderstraße 55-29).

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 27. März 2014. Der Lageplan ist Bestandteil der Sanierungssatzung.
§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschrift des § 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge findet Anwendung.

§ 4
In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Begründung:


Im Ergebnisbericht der vorbereitenden Untersuchungen zum Gebiet Stuttgart 29
-Stöckach/Villa Berg- von 2011 werden der Villa Berg bausubstanzielle Schäden und Verwahrlosungstendenzen bescheinigt. Es wird empfohlen, die Villa Berg mit geeigneten Maßnahmen wieder verstärkt ins Bewusstsein der Stuttgarter zu rücken
. Dieses Sanierungsziel soll umgesetzt werden, indem ein Konzept für eine öffentliche Nutzung entwickelt und das Gebäude auf Basis dieses Konzepts umfassend saniert und modernisiert wird.

Die vorbereitenden Untersuchungen empfehlen außerdem eine Verbesserung der Nutzbarkeit des Parks der Villa Berg sowie die Verbesserung der Zugänglichkeit des Parks als Freizeit- und Erholungsgebiet der umgebenden Stadtteile. Konkret bedeutet dies:

Westlich der Villa Berg
Wiederherstellung der historischen Achsenkonzeption.

Östlich der Villa Berg
Verlagerung des Spielplatzes, Rückbau der Fernsehstudios und Wiederherstellung der Parkanlage in Anlehnung an die historische Wege- und Achsenkonzeption.


Finanzielle Auswirkungen

Das Verfahren wurde 2012 in das Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) mit einer Landesfinanzhilfe von 1,2 Mio. € aufgenommen. Der genehmigte Förderrahmen beträgt bisher 2 Mio. €. Ein Aufstockungsantrag zum Programmjahr 2014 wurde gestellt. Eine Kosten- und Finanzierungsübersicht nach § 149 BauGB wird dem Gemeinderat separat zur Beschlussfassung vorgelegt.


Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 92/2014 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 17.03.2014



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Lageplan




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Anlage 1 zu GRDrs 28-2014.pngAnlage 1 zu GRDrs 28-2014.png