Antrag vom 06/29/2016
Nr. 218/2016

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, FDP
Betreff

Gerechtigkeit bei der Vermietung von Sozialwohnungen

In der Presse wurde die Wiedereinführung der bis 2007 geltenden Fehlbelegungsabgabe diskutiert, die von jenen Mietern von Sozialwohnungen entrichtet werden musste, deren Einkommen die zulässige Grenze überstieg, wodurch die Bedürftigkeit entfallen war.

Experten schätzen die Zahl dieser "fehlbelegten" Wohnungen in Stuttgart auf 4.000 bis 6.000 Einheiten. Die Fehlbelegungsquote in Stuttgart lag 1992 bei 29,4 % und sank durch die Abgabe bis 2007 auf 17,3 %. Das bedeutet, dass viele Wohnungen freigemacht wurden und tatsächlich Anspruchsberechtigten zugutekamen, oder dass ein erheblicher Betrag an Mehreinnahmen in die Stadtkasse floss, wiederum für Investitionen im sozialen Wohnungsbau. Die Fehlbelegungsabgabe sehen wir als einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt.


Wir beantragen:

Die Landeshauptstadt Stuttgart bewertet die aktuell ca. 13.000 Sozialwohnungen neu, um zu verlässlichen Zahlen zu kommen, wie sich die Fehlbelegung in Stuttgart derzeit darstellt. Wir bitten um einen Bericht im WA mit Darstellung der erhobenen Zahlen sowie Erläuterung der Vor- und Nachteile einer Fehlbelegungsabgabe.


Jürgen Zeeb Philipp Hill Dr. Matthias Oechsner
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender FDP
Freie Wähler CDU


Konrad Zaiß Joachim Rudolf Michael Conz
Freie Wähler CDU FDP


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