Antrag und Anfrage vom 03/08/2018
Nr. 79/2018

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

FDP
Betreff

Platzierung von Schadstoff-Messstationen

Mit der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa wurde eine Regelung geschaffen, europaweit gleiche Bedingungen zur Erfassung von - damit auch vergleichbaren - Messwerten zu erreichen. Dies wird insbesondere in Punkt 5 ( "Für die Beurteilung der Luftqualität sollte ein einheitlicher Ansatz gelten, dem gemeinsame Beurteilungskriterien zugrunde liegen)und Punkt 7 ("Damit gewährleistet ist, dass die gesammelten Daten zur Luftverschmutzung hinreichend repräsentativ und gemeinschaftsweit vergleichbar sind, ist es wichtig, dass für die Beurteilung der Luftqualität standardisierte Messtechniken und gemeinsame Kriterien für die Anzahl und die Wahl der Standorte der Messstationen Anwendung finden") der in der Regelung vorangestellten Gründe deutlich gemacht.

Von gemeinsamen Kriterien kann allerdings keine Rede sein. Die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) von 2010 legt in der Anlage 3 fest, wie die Messstationen einzurichten sind. Diese enthält wesentliche Änderungen, die den Grundsatz der Vergleichbarkeit der Messwerte aushebeln. So heißt es in der europäische Verordnung beispielsweise "Der Luftstrom um den Messeinlass darf in einem Umkreis von mindestens 270 Grad nicht beeinträchtigt werden", was der Tatsache Rechnung trägt, dass Häuserschluchten eine gleichmäßige Verteilung der Schadstoffe behindern. In der 39. BlmSchV wird daraus ein Umkreis von 270 bis 180 Grad. Steht eine Messstation direkt vor einer Häuserfront, so erfüllt diese zwar die deutsche Richtlinie, entspricht allerdings nicht der europäischen Vorgabe. Auch werden aus zwingenden Mindestabständen von Hindernissen in der europäischen Richtlinie im deutschen Recht Abstände, die eingehalten werden sollen.

Werden also Messstationen nach den abweichenden Anforderungen der deutschen Richtlinie eingerichtet, werden zwangsläufig höhere Messwerte ausgewiesen. Diese sind sowohl für ein Klageverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland als auch für Fahrverbote ausschlaggebend.

Für uns Freie Demokraten ist jedoch auch zweifelhaft, ob die Standorte städtischer Messstationen überhaupt der deutschen Richtlinie entsprechen.

Die genaue Formulierung der Richtlinie hierzu:
Bei allen Schadstoffen dürfen verkehrsbezogene Probenahmestellen zur Messung höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt sein; vom Fahrbahnrand verkehrsreicher Kreuzungen müssen sie mindestens 25 Meter entfernt sein. Als verkehrsreiche Kreuzung gilt eine Kreuzung, die den Verkehrsstrom unterbricht und gegenüber den restlichen Straßenabschnitten Emissionsschwankungen (durch Stop-and-go-Verkehr) verursacht.

Abgesehen davon, dass die Messstationen meist unmittelbar am Straßenrand stehen und nicht annähernd die maximal zulässigen 10 Meter Abstand zum Straßenrand ausgeschöpft werden befinden, so stehen diese auch recht nahe an Kreuzungen, die Stop-and-go-Verkehr verursachen.

Abschnitt C der Anlage 3 der 39. BImSchV gibt vor:
 
"Im Umfeld des Messeinlasses dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom beeinflussen, das heißt, der Messeinlass soll einige Meter von Gebäuden, Balkonen, Bäumen und anderen Hindernissen entfernt sein und Probenahmestellen, die Werte liefern, die für die Luftqualität an der Baufluchtlinie repräsentativ sind, sollen mindestens 0,5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein."
 
Die FDP im Gemeinderat hat erhebliche Zweifel, dass bei den Standorten Neckartor und Hohenheimer Str. diesen Vorgaben entsprochen wird.
 
Wir fragen: 1. Ist beim Standort Neckartor der Abstand zum Gebäude von 0,5 m eingehalten?

                     2. Ist der Abstand von „einigen Metern“ zu Bäumen und Gebäuden eingehalten?
 
3. Wie sieht es bei den anderen Standorten aus?
 

Der Abschnitt D der Anlages 3 der 39. BImSchV gibt vor:
 
"Die für die Beurteilung der Luftqualität zuständigen Behörden dokumentieren für alle Gebiete und Ballungsräume umfassend die Verfahren für die Wahl der Standorte für Probenahmestellen. Sie zeichnen Grundlageninformationen für die Netzplanung und die Wahl der Standorte für Probenahmestellen auf. Die Dokumentation umfasst auch Fotografien der Umgebung in den Haupthimmelsrichtungen und detaillierte Karten."
 
Die FDP im Gemeinderat beantragt:

Die Verwaltung legt diese Dokumentation im UTA am 13.03.18 vor und erläutert
die Standortwahl.






Dr. Matthias Oechsner Michael Conz Sibel Yüksel
Gruppensprecher



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