Haushaltsantrag
vom
10/24/2019
Nr.
1154/2019
Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
PULS-Fraktionsgemeinschaft
Betreff
Haushalt 2020/2021: Betriebskosten Dreispartenhaus
Die Sanierung der Oper wird – einschließlich Interim – mittlerweile auf bis zu 1 Milliarde Euro taxiert, wovon die Landeshauptstadt gemäß Staatsvertrag 50% zu tragen hat. Dass die Sanierung notwendig ist, steht dabei außer Frage.
Offen ist hingegen für uns die Frage, in welchen Dimensionen sich der jährliche Betriebskostenzuschuss zukünftig bewegen soll. Auch hier trägt die Stadt 50%. Dieser Beitrag zur Finanzierung der Spitzenkultur steigt seit Jahren dynamisch an: Lag er etwa im
Jahr 2016
noch bei
45,8 Mio Euro
für die Stadt, so soll er
2021
bereits
52,1 Mio Euro
betragen. Aufgrund des hohen Anteils von Personalkosten am Gesamtbudget des Dreispartenhauses (von circa 80%) ist dieser Betrag aufgrund der Tarifsteigerungen nachvollziehbar. Da wir als Fraktion allerdings nicht im Verwaltungsrat vertreten sind, können wir die Steigerungen im Einzelnen nicht nachvollziehen.
Uns interessiert, insbesondere mit Blick auf die Haushaltsplanberatungen:
Wie gestaltet sich der Zuschuss zu den Betriebskosten in der mittelfristigen Finanzplanung und wodurch sind die Steigerungen begründet?
Sind in der langfristigen Finanzplanung durch die Sanierung der Oper Einsparungen im Betriebskostenzuschuss (etwa durch energetische Sanierung, Synergieeffekte etc.) zu erwarten?
Sind aufgrund der zuletzt sinkenden Zuschauerauslastung der Opernvorstellungen zusätzliche Kosten aufseiten der Stadt zu erwarten?
Christian Walter Ina Schumann
Deborah Köngeter Thorsten Puttenat
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