Antrag vom 08/18/2010
Nr. 242/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Die Kulturförderabgabe ist rechtens

Nachdem Herr OB Dr. Schuster in der Gemeinderatssitzung am 28.Juli 2010 zur TOP 1 b festgehalten hat, dass ein Vertreter der Kanzlei „Graf von Westphalen“ das Gutachten zur Kulturförderabgabe in derselben Sitzung nach der Sommerpause erläutern soll wie die Frage, ob die Sportschützen aus der Waffenbesitzsteuer herausgenommen werden dürfen, beantragen wir Grünen eine ausgewogene Erläuterung der juristischen Sachlage.
Prof. Dr. Klaus Rosenzweig, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei KSB INTAX in Hannover, Stadtdirektor a.D., Geschäftsführer des Städtetags Niedersachsens a.D. und einer der renommiertesten Experten des kommunalen Abgabenrechts in Deutschland, präsentierte den GRÜNEN vor der Sommerpause sachliche Argumente für die Rechtmäßigkeit einer Kulturförderabgabe in Baden-Württemberg. Ein ausführliches Gutachten ist bereits in Vorbereitung.
Wir sind davon überzeugt, dass die politische Debatte davon profitieren würde, beiden Experten die Möglichkeit zur Präsentation ihrer Argumente zu geben.


Zur Vorbereitung der auf die Sitzung des Gemeinderats am 23.9.2010 vertagten Beschlussfassung der GRDrs 218/2010 sowie unseres Antrags 186/2010 beantragen wir zur Sitzung des Verwaltungsausschusses (VA) am 22.9.2010:

1. Prof. Dr. Klaus Rosenzweig wird in die Sitzung des VA am 22. September 2010 eingeladen und erhält Gelegenheit, sein Gutachten zur Kulturförderabgabe vor dem Ausschuss zu präsentieren.
2. Das Gutachten von Prof. Dr. Rosenzweig wird den Mitgliedern des Gemeinderats vorab zur Verfügung gestellt.
3. Die Kanzlei „Graf von Westphalen“ aus Tübingen wird ebenfalls in die VA-Sitzung am 22. September 2010 zur Erörterung der Rechtslage eingeladen.


Werner Wölfle Muhterem Aras


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