7. | Die Stadtverwaltung fordert das Regierungspräsidium auf, der Bahn die Einleitung von rosthaltigem Wasser in den Untergrund des Stuttgarter Heilquellen-Schutzgebietes sowie die Ableitung von rosthaltigem Überschusswasser in den Neckar zu untersagen. |
8. | Die Rohre werden vor Betriebsaufnahme des Grundwassermanagements durch solche aus korrosionsbeständigem Werkstoff HD-PE ersetzt, wie es die Bahn sowohl im Antrag zur 5. als auch zur 7. Planänderung (siehe Teil 3: Wasserwirtschaft, Ordner 3.3, Anhang 2 „Zentrales Grundwasser- und Niederschlagswassermanagement“/ Abschnitt 3.2) selber angegeben hat. |
9. | Das Amt für Umweltschutz als Untere Wasserbehörde teilt gegenüber dem Eisenbahnbundesamt als neuen Erkenntnisstand mit, dass die eingesetzten Rohre wegen des fehlenden Innenkorrosionsschutzes nicht geeignet sind, weil Eisen in erheblicher Menge freigesetzt wird, dessen Einleitung in den Untergrund des Heilquellen-Schutzgebietes nicht zulässig ist. |