Haushaltsantrag vom 10/18/2011
Nr. 721/2011

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Grundstücksverkehr als Mittel zu einer Bodenvorratspolitik

Für den Grundstücksverkehr des Amtes für Liegenschaften und Wohnen muss künftig das Ziel einer Bodenvorratspolitik für die Entwicklung des Wohnungsbaus, der Ansiedlung von Gewerbe und Dienstleistungen, der Realisierung von Gemeinbedarfsvorhaben und der Steuerung von Quartierentwicklungen gelten.

Immobilien/Grundstücke aus diesem so entstehenden Fonds können nur für die eben genannten Ziele getauscht oder verkauft werden, wobei beim Verkauf stets vorrangig die Möglichkeit der Erbpacht geprüft werden muss.

Der Kauf von Grundstücken/Immobilien ist immer dort geboten, wo die LHS mit einem solchen Kauf die Realisierung der o.g. Ziele anstrebt.

Die Wertgrenzen zur Vorlage an die gemeinderätlichen Gremien sind auf 250.000 Euro herabzusetzen. Vor der Ausschreibung von Grundstücken/Immobilien zum Verkauf oberhalb dieser Wertgrenzen ist eine Zustimmung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen einzuholen.




Gangolf Stocker Hannes Rockenbauch Maria-Lina Kotelmann


zum Seitenanfang