Antrag vom 09/09/2010
Nr. 264/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Luftreinhaltung auf der "Großbaustelle"
Wer überwacht denn wen und was?
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Die Antworten der Verwaltung auf unsere Anträge 222/2010 und 149/2010 zu den Staubminderungsplänen bei Großbaustellen zeigen leider deutlich, dass der Luftreinhalte- und Aktionsplan schon wieder um eine Luft verbessernde Maßnahme ärmer ist. Die Maßnahme M35 "Verbesserung der Logistik bei Großbaustellen und verbindliche Staubminderungspläne" kann von der Stadt nicht überwacht werden und auch nicht bei allen Großbaustellen angeordnet werden.
Über die Staubminderungspläne der Großbaustelle Stuttgart 21 gibt es nur oberflächliche Antworten. Die Verwaltung weiß anscheinend nichts, nur das Eisenbahnbundesamt weiß Bescheid und kontrolliert. Der genannte verantwortliche Immissionsschutzbeauftragte hat nach Informationen seines eigenen Internetauftritts nichts mit Luftreinhaltung und den dazu notwendigen Messungen zu tun. Und die in der Planfeststellung geforderten Messstellen gibt es nicht, obwohl durch die Abrissarbeiten deutlich Staubeinträge in der Nachbarschaft zu beobachten sind. Wer kontrolliert hier noch wen und vor allem was?
Der Luftreinhalteplan wird immer mehr zur Makulatur und zur größten Pleite des Regierungspräsidiums. Auf unsere Frage nach den rechtlichen Regelungen zur Umsetzung der Staubminderungspläne werden wir vertröstet, da eine Antwort des Regierungspräsidiums erst noch abzuwarten ist. Das sieht so aus, als ob sich die verantwortlichen Stellen erst jetzt Gedanken über eine Umsetzung und Überwachung von Staubminderungsplänen machen.
Die EU-Gesetze zur Luftreinhaltung und zum Schutz der Gesundheit sind eindeutig und Grenzwerte sind einzuhalten. Nur anscheinend in Stuttgart nicht.
Wir geben uns mit der Arbeit des Regierungspräsidiums und den Antworten der Verwaltung nicht zufrieden. Für uns ist ein Staubminderungsplan kein Feigenblatt, das sowieso der nächste Wind wegweht, sondern eine Maßnahme zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften.


Wir beantragen daher:

Im Ausschuss für Umwelt und Technik wird bis spätestens Anfang Oktober 2010 das Thema Luftreinhaltung und aktuelle Umsetzungen und Planungen im Rahmen des Luftreinhalte- und Aktionsplans auf die Tagesordnung genommen.

Dabei wird explizit zu folgenden Punkten berichtet:

a) Vorstellung der Überwachung und rechtlichen Weisungen zur Kontrolle der Staubminderungspläne bei Großbaustellen durch einen Vertreter des Regierungspräsidiums.
b) Vorstellung des städtischen Merkblatts zur Staubminderung bei Baustellen.
c) Vorstellung des Staubminderungskonzeptes bei der Baustelle Stuttgart 21, die Lage der Messstellen und der aktuellen Messungen durch den Immissionsschutzbeauftragten der Bahn.
d) Auswirkungen der Großbaustelle S21 auf die bisherige Situation der Luftschadstoffe und aktuelle Grenzwertüberschreitungen im Bereich der Innenstadt.


Peter Pätzold Werner Wölfle


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