Haushaltsantrag vom 10/16/2017
Nr. 825/2017

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

FDP
Betreff

Haushalt 2018/2019
Orientierung der Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft  an aktueller Schullastenverordnung

Die Förderung der Stadt für Schulen in freier Trägerschaft orientiert sich am Sachkosten-
beitrag nach dem FAG, der als Ausgleich den Kommunen für die weiterführenden Schularten gewährt wird. Dieser Beitrag ist nach Schularten differenziert und wird jährlich neu vom Land berechnet und in der sog. Schullastenverordnung veröffentlicht.

Die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft in Stuttgart folgt der jährlichen Fortschreib-
ung jedoch nicht, sondern orientiert sich an der Schullastenverordnung von 2002. Von den dort aufgeführten Beiträgen werden 45 Prozent als Kopfsatz je Schüler ausgezahlt (Absenkung von 60 auf 45 Prozent zum städtischen Doppelhaushalt 2010/11).

Die Zahlungen des Landes pro Schüler nach den jährlichen Schullastenverordnungen sind seit 2002 erheblich gestiegen. So erhielt die Stadt für Gymnasien 2002 einen Beitrag von 582 €, im Jahr 2017 sind es 821 € pro Schüler und Jahr. Bei Realschülern stieg der Beitrag von 536 € auf 797 €.

Außerdem hat sich seit 2002 das Schulsystem verändert: Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren kommen in der Schullastenverordnung von 2002 nicht vor. Falls es zu Neugründungen von Schulen dieser Schularten durch freie Träger käme, würde die Schullastenverordnung von 2002 gar nicht mehr greifen.
 
Wir beantragen daher:

Die Sachkostenbeiträge der aktuellen Schullastenverordnung werden als Grundlage der Berechnung der Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft festgesetzt. Nach 15 Jahren ist es Zeit, ein neues Stichjahr zu wählen.



Dr. Matthias Oechsner Michael Conz Sibel Yüksel
Sprecher der FDP


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