Antrag und Anfrage vom 02/12/2010
Nr. 60/2010

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Rechtsverbindlichkeit herstellen für die Stadtentwicklungsziele

Rechtsverbindlichkeit herstellen für die Stadtentwicklungsziele

Nach Auffassung der Verwaltung (Baurechtsamt, BM Hahn) sind die erteilten Baugenehmigungen für die sog. "Monsterbauten", insbesondere die Baugenehmigung Gaußstr.15, rechtens und irreversibel. Dies deshalb, weil sowohl der Rahmenplan Halbhöhenlage als auch das Stadtentwicklungskonzept keinerlei rechtliche Bindungswirkung entfalten. Damit kann die Stadt weder die Halbhöhenlagen schützen noch sonst ihre Entwicklungsplanung durchsetzen.

Deshalb fragen wir,
welche Teile der angesprochenen Dokumente rechtsverbindlich gemacht werden könnten und welche Schritte dazu erforderlich wären.

Deshalb beantragen wir,
die Rechtslage im UTA darzustellen und die Möglichkeiten darzustellen, um die Rechtsverbindlichkeit herzustellen.




Hannes Rockenbauch Ulrike Küstler Gangolf Stocker


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