Antrag und Anfrage
vom
02/12/2010
Nr.
60/2010
Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff
Rechtsverbindlichkeit herstellen für die Stadtentwicklungsziele
Rechtsverbindlichkeit herstellen für die Stadtentwicklungsziele
Nach Auffassung der Verwaltung (Baurechtsamt, BM Hahn) sind die erteilten Baugenehmigungen für die sog. "Monsterbauten", insbesondere die Baugenehmigung Gaußstr.15, rechtens und irreversibel. Dies deshalb, weil sowohl der Rahmenplan Halbhöhenlage als auch das Stadtentwicklungskonzept keinerlei rechtliche Bindungswirkung entfalten. Damit kann die Stadt weder die Halbhöhenlagen schützen noch sonst ihre Entwicklungsplanung durchsetzen.
Deshalb fragen wir,
welche Teile der angesprochenen Dokumente rechtsverbindlich gemacht werden könnten und welche Schritte dazu erforderlich wären.
Deshalb beantragen wir,
die Rechtslage im UTA darzustellen und die Möglichkeiten darzustellen, um die Rechtsverbindlichkeit herzustellen.
Hannes Rockenbauch Ulrike Küstler Gangolf Stocker
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