Antrag vom 07/13/2018
Nr. 213/2018

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Verfrühtes Mähen städtischer Wiesenflächen einstellen

Immer wieder - zuletzt aus dem Stadtbezirk Obertürkheim - hören wir von Landwirten, Weingärtnern, Jagdpächtern, Naturschützern und Naturliebhabern, dass städtische Wiesenflächen zu früh im Jahr abgemäht werden. Von diesen sachkundigen Personen werden viele städtische Wiesen oder Wiesenstreifen als Lebensraum und Rückzugsort heimischer Wildtiere, Wildblumen und Insekten gesehen. Sie weisen mit Nachdruck darauf hin, dass auf das Abmähen von Wiesen bis in den Juli hinein verzichtet werden muss, um insbesondere den Nachwuchs von Wildtieren wie zum Beispiel Feldhase, Reh und bodenbrütende Vögel vor dem sicheren Tod durch Mähwerke, Schlegelmulcher oder ähnliche Geräte zu bewahren. Auch für das Überleben von Wiesenblumen sei die Zeit Mai/Juni von größter Bedeutung.
Leider, so die Aussagen des oben genannten Personenkreises, würden städtische Wiesen und Wiesenstreifen von den durch die Stadt beauftragten Unternehmen immer wieder genau zur falschen Zeit, also deutlich zu früh abgemäht - und das trotz mehrmaliger Anmahnung über die entsprechenden Stellen in der Stadtverwaltung. Beispiele seien die Egelseer Heide und das Gewann Käppeleshau in Obertürkheim oder auch der Wiesen- streifen entlang der alten B 295/ Ditzinger Straße in Weilimdorf. In den vergangenen Jahren habe diese Praxis zum Aussterben einer stabilen Rebhuhn- und Feldlerchenpopulation geführt. Während es beispielsweise in Fellbach ein Rebhuhn-Schutzprojekt oder in Bayern ein "Artenhilfsprogramm Wiesenbrüter" gebe, werde in Stuttgart genau das Gegenteil praktiziert.

Wir beantragen:
  1. Die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet die von ihr mit der Wiesenmahd beauftragten Unternehmen, städtische Wiesen und Wiesenstreifen nicht vor dem 1. Juli eines jeden Jahres abzumähen.
  2. Die zuständigen Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung kontrollieren diese Verpflichtung.
  3. Zur Ahndung von wiederholten Verstößen gegen diese vertragliche Bestimmung werden den Unternehmen spürbare Vertragsstrafen auferlegt.


Jürgen Zeeb Rose von Stein Konrad Zaiß Ilse Bodenhöfer-Frey
Fraktionsvors. stellv. Fraktionsvors.


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