Im Entwurf des Luftreinhalteplans ist an verschiedenen Stellen von der "Verhältnismäßig- keit" der zu ergreifenden Maßnahmen die Rede. Diese Verhältnismäßigkeit sehen wir Freie Wähler insbesondere bei der räumlichen Ausdehnung der angedachten Fahrverbote (Maßnahme M1) nicht gewahrt. Für viele Autobesitzer in Stuttgart und der Region käme dieser Eingriff einer Enteignung gleich, weil sie ihr Fahrzeug ab 2019 nicht mehr nutzen könnten. Daher lehnen wir Freie Wähler flächendeckende/ stadtweite Fahrverbote ab, die alle Stadtbezirke - auch die äußeren - betreffen. Wenn überhaupt, dann sollte ein Fahrver- bot nur für die Innenstadt bzw. den Talkessel gelten.
Da der technische Fortschritt weitergehen wird, ist für die Zukunft mit einer kontinuierlichen Verringerung des Schadstoffausstoßes bei Kraftfahrzeugen zu rechnen. Auch vor dem Hintergrund dieser absehbaren Entwicklung scheinen uns Fahrverbote überzogen. Als eine Möglichkeit, eine schnellere Verbesserung der Schadstoffwerte zu erreichen, sehen wir die angedachten Hardware-Nachrüstungen bei älteren Diesel-Fahrzeugen, die aber a) zuge- lassen und b) von der Autoindustrie bezahlt werden müssten.
Unerklärlich ist uns der Umgang des Landes mit einigen der in Kapitel 5.3 ("Untersuchung weiterer Maßnahmen") des Entwurfs zum Luftreinhalteplan beschriebenen Maßnahmen:
Zu einer besonders kuriosen Situation würde der vorliegende Entwurf des Luftreinhalteplans im Nordwesten der Stadt führen: Die beiden Hauptteile der Stadt Korntal-Münchingen, also der Stadtteil Korntal und der Stadtteil Münchingen verfügen über keine öffentliche Straßen- verbindung, die nicht über Stuttgarter Gemarkung verläuft. Dies führt dazu, dass mindes- tens die Fahrzeughalter in Korntal (aber auch die in Münchingen, Kallenberg und Müller- heim) von Fahrverboten auf Stuttgarter Gemarkung vollumfänglich betroffen wären, obwohl sie gar nicht in Stuttgart wohnen und möglicherweise nie nach Stuttgart fahren wollen. Wir beantragen: