Anfrage
vom
03/04/2010
Nr.
72/2010
Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff
Quartier Karlsplatz - Hotel Silber
1. Stimmt die Verwaltung unserer Auffassung zu, dass baurechtliche Ansprüche erst mit dem Satzungsbeschluss entstehen und sonstige Absprachen und Vereinbarungen zwischen Investoren, Architekten und anderen Personen für die Stadt daher bedeutungslos sind (§ 1, Abs. 3 BauGB), die für das Projekt Quartier Kalrsplatz geforderten baurechtlichen Festsetzungen (z.B. 49.000 qm Nutzfläche) einen neuen Satzungsbeschluss erfordern?
2. Stimmt die Verwaltung unserer Auffassung zu, dass der Gemeinderat seinen Satzungsbeschluss daher frei von Vorabsprachen oder Vorvereinbarungen Dritter treffen kann?
3. Im Zusammenhang mit dem geplanten Quartier Karlsplatz wird uns immer wieder gesagt, es sei "alles gelaufen". Wir bitten die Verwaltung, alle bisher getroffenen Vereinbarungen, Verabredungen und Verträge mitzuteilen.
Ulrike Küstler Hannes Rockenbauch Gangolf Stocker
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