Haushaltsantrag vom 10/21/2021
Nr. 1147/2021

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

PULS-Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Tageweise Abrechnung der Kita-Gebühren

Wir beantragen:

An der tageweisen Abrechnung des festgesetzten monatlichen Betreuungsentgelts soll weiterhin festgehalten werden. Sofern die Einrichtung keine Betreuung gewährleisten kann, wird für jeden ausgefallenen Betreuungstag auf 1/20 des festgesetzten monatlichen Betreuungsentgelts verzichtet.

Begründung:

Wenn die Betreuung durch die Einrichtung nicht gewährleistet werden kann, kann dies nicht zu Lasten der Eltern/Erziehungsberechtigten geschehen. Ein Großteil der Eltern/Erziehungsberechtigten ist in der Folge gezwungen, die Betreuung selbst zu organisieren, ggf. beim Arbeitgeber Urlaub zu beantragen oder nach alternativen Lösungen zu suchen. Für diese Eltern muss daher eine Entlastung von den Elternbeiträgen erfolgen.

Mit dem Beschluss der GRDrs 342/2021 wird dies bereits umgesetzt. Für jeden Betreuungstag, der von allgemeinen Schließungen/Betriebsuntersagungen auf der Grundlage der jeweils geltenden Corona-Verordnung bzw. Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart betroffen ist, das festgesetzte monatliche Betreuungsentgelt in Höhe von 1/20 erstattet.

Unabhängig der aktuellen Situation und der Corona-Verordnung soll dies auch zukünftig fortgeführt werden.



Gezeichnet:
Verena Hübsch, Ina Schumann, Thorsten Puttenat, Deborah Köngeter, Christoph Ozasek


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