Haushaltsantrag vom 10/19/2023
Nr. 8033/2023

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Förderung der Sachkosten für die Angebote Sozialpsychiatrische Dienste, Gerontopsychiatrische Dienste und für den Verein Arbeitskreis Leben e. V. ab 2024

Die Träger der Gemeindepsychiatrischen Zentren (GPZ) in der Landeshauptstadt Stuttgart, d. h. der Caritasverband für Stuttgart e. V., die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V., das Klinikum Stuttgart gKAöR, Zentrum für Seelische Gesundheit sowie der Verein Arbeitskreis Leben Stuttgart e. V. begründen ihre Anträge damit, dass die derzeitige Sachkostenpauschale von 4.600 EUR (vgl. GRDrs 180/2017 „Erhöhung des Fördersatzes und der Sachkostenpauschale der Träger der Suchthilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart“ sowie GRDrs 116/2017 „Städtische Förderung der Sachkosten für die Angebote Sozialpsychiatrische Dienste, Gerontopsychiatrische Dienste und für den Verein Arbeitskreis Leben Stuttgart e. V. ab 2018“) die realen Sachkosten nicht mehr abdeckt.

Vor allem durch gestiegene gesetzliche Anforderungen an Digitalisierung, Dokumentation, Evaluation und Berichtswesen und dadurch bedingte Steigerungen von EDV-Kosten sind hohe Kostensteigerungen zu verzeichnen. So wird die Digitalisierung der Beratungsangebote und der allgemeinen Online-Kommunikation ständig erweitert. Hierbei fallen Kosten für den Ausbau und die laufende Aktualisierung der digitalen Infrastruktur aber auch deren regelmäßige Wartung sowie die Schulung der Mitarbeitenden an.
Vor dem Hintergrund des Generationenwechsels in den Gemeindepsychiatrischen Zentren in Verbindung mit dem allgemein herrschenden Fachkräftemangel sind die Kosten zur Akquise von geeignetem Personal stark gestiegen. Hierzu zählen Maßnahmen zur Personalgewinnung wie beispielsweise der Auftritt auf einschlägigen Stellenportalen und Jobmessen. Im Nachgang zur Stellenbesetzung haben sich die Kosten für Einarbeitung, Fortbildung und Supervision neuer Mitarbeitenden stark erhöht.

Wir beantragen daher:

61.750 EUR für die 61,75 bestehenden und 5.500 EUR für die im Doppelhaushalt 2024/2025 5,5 neubeantragten Stellen in den genannten Bereichen errechnet sich für die Erhöhung der Sachkostenpauschale ein künftiger Mehrbedarf von jährlich 67.250 EUR.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege
43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
67
67
67
67
67
Finanzbedarf
67
67
67
67
67
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege
43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
284
284
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gez. Christian Köhler, Dr. Michael Mayer, Frank Ebel, Kai Goller


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