Haushaltsantrag vom 10/21/2013
Nr. 872/2013

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Erhöhung der Einkommensgrenze für Schwellenhaushalte (Bonuscard)

Erhöhung der Einkommensgrenze für Schwellenhaushalte (Bonuscard)

Mit der Gemeinderatsdrucksache 746/2008 "Stuttgarter Netze für alle Kinder" hat der Gemeinderat die Einkommensgrenze für die Bonuscard neu festgelegt, die dann ab 1.1.2009 in Kraft trat.

Grundlage für die Festsetzung der Einkommensgrenze sind die tatsächlichen Wohnkosten der Stuttgarter SGB-II-Leistungsempfänger (Brutto-Warmmiete) bzw. der SGB-XII- Grundsicherungsbezieher und die Regelsätze mit einem "Schwellenhaushaltszuschlag" nach Haushaltstypen.

Außerdem wurde festgelegt, dass die Einkommensgrenzen regelmäßig alle zwei Jahre überprüft und angepasst werden sollen.

In den Jahren 2009 bis 2013 erhöhten sich die SGB-II-Regelsätze schrittweise von 359 Euro auf 382 Euro (für einen Alleinstehenden), ab 2014 erfolgt die nächste Anhebung auf 391 Euro. Die Stadt Stuttgart hat mit der Gemeindedrucksache 103/2013 die angemessenen Kosten der Unterkunft für 2013/14 neu festgelegt, damit erhöhen sich die Mietobergrenzen von 321 Euro (eine Person) im Jahr 2009 auf 400,50 Euro im Jahr 2013/14.

Diese Anpassungen sind bei der Einkommensgrenze für die Schwellenhaushalte nicht berücksichtigt, obwohl auch diese Familien den höheren Lebenshaltungskosten, insbesondere Energiekosten und steigenden Mieten, ausgesetzt sind.


Wir beantragen:
  1. Die Erhöhung der Einkommensgrenze für die Bonuscard für die Schwellenhaushalte ab 1.1.2014 entsprechend den Erhöhungen der Regelsätze im SGB II bzw. im SGB XII und der Erhöhung der Mietobergrenzen.
  2. Die Überprüfung und Anpassung der Einkommensgrenze findet bei Erhöhungen der Regelsätze im SGB II bzw. SGB XII und der Mietobergrenze zukünftig automatisch statt.


Ulrike Küstler Hannes Rockenbauch Thomas Adler
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender


Gangolf Stocker Maria-Lina Kotelmann



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