Haushaltsantrag vom 10/21/2013
Nr. 891/2013

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Pflegepersonal aufstocken

Es ist unbestreitbar, dass ein Großteil der deutschen Kliniken seit Einführung des DRG-Systems dauerhaft unterfinanziert ist. Die Tatsache, dass die zur Finanzierung der Investitionen verpflichteten Bundesländer ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht bzw nur ungenügend nachkommen, tut ein übriges. Zur Schließung der existenzbedrohenden Finanzierungslücken wurde massiv Personal abgebaut: "Personalstellen finanzieren Baustellen" ist das geflügelte Wort des Jahres im Krankenhausbereich.
In der Bundesrepublik fehlen inzwischen nach eine Umfrage 162.000 Stellen. Die Patientenzahlen sind gleichzeitig gestiegen: 2011 gab es etwa 1 Million mehr Patienten als noch im Jahr 2000. Personal wurde in dieser Zeit jedoch um 9,4% abgebaut.

Darunter leidet nicht nur das überlastete Klinikpersonal, das über zumutbare Grenzen hinaus belastet ist. Internationale Studien belegen, dass die Mortalitätsraten an Kliniken mit Absinken des Pflegepersonals unmittelbar ansteigen.

Das DRG-System macht es unmöglich, den realen Bedarf an Personal abzubilden. Auf Bundesebene wird daher die Einführung einer gesetzlichen Personalbemessung diskutiert. Sie soll Instrumente festlegen, mit denen die Menge des notwendigen Personals ermittelt wird und die Krankenhäuser verpflichten, für die jeweilige Besetzung zu sorgen. Ein solches Instrument ist dringend nötig, um die nicht mehr hinnehmbaren Überlastungssituationen auszugleichen, die letztlich dem Patientenwohl schaden.
Bis heute ist allerdings offen, ob es tatsächlich in absehbarer Zeit zur Einführung eines solchen Konzeptes kommen wird, und ob es tatsächlich dem realen Bedarf entsprechen wird.

Die Personalnot am Klinikum Stuttgart verlangt jedoch ein sofortiges Handeln. Die Stadt Stuttgart muss hier ihrer Verantwortung nachkommen und fehlende Stellen schnellst möglich besetzen.

Vor Einführung des DRG-Systems wurde der reale Bedarf an Pflegepersonal anhand der Personalpflegeregelung (PPR) erfasst. Mit einer Anpassung der PPR auf aktuelle Verhältnisse gilt diese Erfassungsmethode unter ExpertInnen noch immer als die geeignetste Grundlage zur Reregulierung des Pflegepersonalstands an den Kliniken. Experten empfehlen, eine solche Regelung in Anwendung der Personalpflegeregelung (PPR) an den Kliniken einzuführen. Mit einer Anpassung der PPR auf aktuelle Verhältnisse (Berücksichtigung der Verweildauerverkürzungen und des deutlich höheren Verwaltungsaufwands) gilt diese Erfassungsmethode noch immer als die geeignetste Grundlage zur Regelung und Verbesserung des Pflegepersonalstands an den Kliniken. Wir beantragen:

Thomas Adler Hannes Rockenbauch Ulrike Küstler
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender


Gangolf Stocker Maria-Lina Kotelmann



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