Antrag vom 10/19/2010
Nr. 308/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Wo sind die nicht angenommenen Integrationsmaßnahmen?

Die Integrationsdebatte schlägt zurzeit wieder hohe Wellen. Fazit der Berichterstattung ist meist, dass eine Vielzahl von Integrationsmaßnahmen existiert und angeboten werden, die Zielgruppe der MigrantInnen sich diesen Maßnahmen jedoch verweigert. Es werden Sanktionen und eine härtere Gangart gegen die sog. „Integrationsverweigerer“ gefordert. Teilweise wird sogar über ein Kindergartenpflichtjahr für Kinder mit Migrationshintergrund diskutiert. Laut der Auskunft der Fachverwaltung im letzten Jugendhilfeausschuss besuchen fast 98 % aller Stuttgarter Kinder im Kindergartenalter – also auch die mit Migrationshintergrund – einen Kindergarten.
Bleibt die spannende Frage ob es überhaupt genügend Integrationsmaßnahmen gibt? Falls ja: Warum werden diese nicht angenommen? Tatsache ist allerdings, dass vielerorts erst die Hindernisse beseitigt werden müssen, die diesen Menschen den Zugang zu Integrationsmaßnahmen erschweren.
Wer beispielsweise bei den Integrationskursen nicht zum vorrangig zu berücksichtigten Personenkreis gehört, erhält derzeit lediglich den Hinweis, er sei auf die Warteliste gesetzt. Damit wird es Menschen die freiwillig Deutsch lernen möchten, erschwert dies zu tun. Darüber sollten wir eher diskutieren als über die wenigen, die kein Deutsch lernen wollen. Statt über Sanktionen und Bestrafungen nachzudenken, sollten sich die Verantwortlichen vielmehr damit beschäftigen, wie man diese Menschen für die Integrationsmaßnahmen und für diese Gesellschaft gewinnen kann. Deshalb setzen wir auf Belohnung und Motivationen.


Deswegen beantragen wir:

1. Im Verwaltungsausschuss wird darüber berichtet, welche Integrationsmaßnahmen es in Stuttgart gibt und wie diese angenommen werden.

2. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung seit Juli 2010 die Mittel für die Integrationskurse gekürzt hat? Falls ja, in welchem Umfang und welche Auswirkungen werden erwartet?

3. Welche Zugangsmöglichkeiten zu den Integrationskursen gibt es für Menschen, die bereits länger in Deutschland leben? Ist es zutreffend, dass die Zulassung dieser Menschen zu den Integrationskursen seitens des Bundesamtes erst nach Monaten erteilt wird?

4. Nach unserem Kenntnisstand erhält die Zulassung des Bundesamtes erst 3 Monate nach der der Ausstellung ihre Gültigkeit. Welche Auswirkungen hat diese nicht zeitnah erteilte Zulassung der Teilnehmer auf die Träger, vor allem kleinere Träger?

5. Haben Teilnehmer, die die Prüfung nicht bestehen, im Anschluss die Möglichkeit an einem Wiederholungskurs teilzunehmen und wie sehen die Antragsformalitäten für diese Fälle aus?

6. Fahrtkosten können die Teilnahme an den Integrationskursen unter umständen erschweren. Welche Möglichkeiten der Fahrtkostenerstattung gibt es für die Teilnehmer der Integrationskurse?

Muhterem Aras Vittorio Lazaridis Werner Wölfle


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