Antrag vom 07/22/2022
Nr. 259/2022

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

PULS-Fraktionsgemeinschaft, SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Systemumstellung zur Erfassung von Öffnungs- und Schließzeiten und tagesgenauen Gebührenabrechnung in städtischen Kitas

Aufgrund verschiedener Umstände (Bspw. pandemiebedingt, aufgrund von anderweitigen
Krankheitsfällen oder bei Tarif-Streiken) gibt es in beinahe jeder städtischen Kita in
regelmäßigen Abständen Ausfälle in der Betreuungszeit. Auch wenn die Gründe hierfür
hinreichend bekannt und nachvollziehbar sind, ist es für Eltern und Betreuungspersonen
schwierig nachzuvollziehen den vollen Gebührensatz zu entrichten, wenn die
Betreuungszeiten nicht eingehalten werden und teilweise an ganzen Tagen keine Betreuung
stattfinden kann.

Die Beantragung einer Rückerstattung der Beiträge ist sowohl für die Antragstellenden als
auch für die Bearbeitenden nervenaufreibend. Dazu ist es heute laut der „Satzung der
Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder“
nicht vorgesehen, dass Kosten erstattet werden, wenn aus organisatorischen oder personellen
Gründen zeitlich befristet keine sozialpädagogische Betreuung erfolgen kann. Dies führt zu
Frust auf Seiten der Erziehungsberechtigten, Erklärungsnöten bei den Kita-Leitungen und
häufig ins leere laufende einzelfallspezifische Verwaltungsaufwände.

Andere kommunale Träger (beispielsweise die Stadt München) und freie Träger haben
flexiblere Lösungen für sich gefunden. Die Betreuungszeiten werden tagesgenau erfasst
und entsprechend abgerechnet. Bleibt eine Einrichtung einen Tag geschlossen fällt für
diesen auch keine Betreuungsgebühr an [1]. Um diese Erfassung und Abrechnung
benutzerfreundlich und unkompliziert zu gestalten, werden über alle Einrichtungen hinweg
spezifische Software und Einrichtungsverwaltungs-Systeme genutzt, die die Kita-Verwaltung
erleichtern und den bürokratischen Aufwand reduzieren.

Mit einer ähnlich gearteten Umstellung/Bereitstellung eines Erfassungssystems, um eine
taggenaue Erfassung und Abrechnung von Betreuungstagen unkompliziert und
benutzerfreundlich zu ermöglichen, erhoffen wir uns die folgenden Effekte:

    1. die Entlastung des Kitas-Personals durch einfache und unbürokratische
    Handhabe/ Erfassung von Öffnungs- und Schließetagen
    2. eine Entlastung der derzeitigen einzelfallgekoppelten Verwaltungsaufwände
    3. eine transparente Gebührenabrechnung über die zu entrichteten Betreuungsentgelte

Deshalb beantragen wir:
 [1] Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen
Kinderkrippen, Häuser für Kinder, Kindergärten, Horte und Tagesheime
(Kindertageseinrichtungsgebührensatzung):
  § 11 Abs. (1) Wird eine Einrichtung ersatzlos geschlossen, verringert sich die Besuchsgebühr
für jeden vollen Schließungstag um ein Zwanzigstel. 


Gezeichnet:

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