Antrag vom 10/19/2023
Nr. 275/2023

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Sachleistungen für Asylbewerber Vorrang vor Geldleistungen geben

Entgegen gesetzlicher Vorgaben werden seit Jahren mit nur wenigen Ausnahmen die notwendigen persönlichen Bedarfe von Asylbewerbern durch Geldleistungen gedeckt. Die Möglichkeit, über sechs Monate hinaus auch in Gemeinschaftsunterkünften den persönlichen Bedarf als Sachleistung zu erbringen, wird nach allgemeiner Erfahrung kaum genutzt..

Mittlerweile greift die Erkenntnis Raum, dass Geldleistungen für Asylbewerber sehr attraktiv sind und einen wesentlichen "Pull-Faktor" darstellen, der Migranten stark motiviert, aus sicheren Ländern nach Deutschland einzuwandern, um hier diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Nicht zuletzt werden aus den Geldleistungen Beträge zum Transfer in Herkunftsländer abgezweigt, auch zum Bezahlen von Schulden aus der Finanzierung von Schleusern.

Der Vorrang von Sachleistungen gegenüber Geldleistungen für Asylbewerber ist also nicht nur gesetzlich ohnehin vorgesehen, sondern dürfte auch eine erheblich dämpfende Wirkung auf die Motivation von Migranten haben, ausgerechnet nach Deutschland weiterzuwandern, nachdem sie bereits in einem sicheren, ihnen Schutz gewährenden Land angekommen sind.

Wir beantragen:

- Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) prüft unverzüglich, wie sich der Vorrang von Sachleistung vor Geldleistung für Asylbewerber (bzw. Leistungsberechtigte) zweckmäßig umsetzen lässt (etwa auch mittels Gutscheinen oder spezieller elektronischer Zahlungsmittel).

- Die LHS sucht und fördert dabei die Kooperation mit anderen Landkreisen in Baden-Württemberg.

- Die Verwaltung der LHS berichtet in einem Monat und danach fortlaufend in den zuständigen Ausschüssen über das Thema und dabei gemachten Fortschritte.

gez.

Christian Köhler Dr. Michael H. Mayer Frank Ebel Kai Goller






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