Anfrage
vom
07/16/2010
Nr.
215/2010
Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff
Ablehnung von Anmeldern einer Kundgebung durch das Ordnungsamt
Wir erhalten die Mitteilung, dass drei Anmelder(innen) mehrerer Kundgebungen anläßlich des für den 30. Juli öffentlichen Gelöbnisses der Bundeswehr im Innenhof des neuen Schlosses als "ungeeignet" abgelehnt wurden. Vorausgesetzt, diese Mitteilung stimmt, möchten wir gerne wissen, aufgrund welcher Rechtslage das Ordnungsamt so verfahren hat, welche Erkenntnsisse dieser Entscheidung zu Grunde liegen und welche Auswirkungen dies auf die geplanten Kundgebungen hat.
Begründung:
Das Versammlungrecht (Artikel 8 GG) und das Recht auf freie Meinungsaußerung (Artikel 5 GG) sind u.E. zu hohe Grundrechte, als dass da behördliche Ermessensspielräume bestehen. Und wenn ja, hätten wir die gerne erläutert.
Gangolf Stocker Ulrike Küstler
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