Antrag
vom
04/17/2014
Nr.
139/2014
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff
Missstände bei den "Besonderen Schülerverkehren" für behinderte Schülerinnen und Schüler endlich aus der Welt schaffen!
Mit der GRDrs 923/2012 wurden die „Besonderen Qualitätsanforderungen bei der EU – Ausschreibung der besonderen Schülerverkehre ab dem Schuljahr 2013/14 ff.“ im Verwaltungsausschuss am 30.01.2013 beschlossen.
Bis heute gibt es aber gravierende Missstände bei einzelnen Firmen, die auf Grund der Ausschreibung den Zuschlag bekommen haben und somit eigentlich die geforderten Qualitätsstandards aufweisen müssten:
Die Fa. Taxi Lang setzt Fahrzeuge der Firmen enterprise und Hertz ein, die nicht den Vorschriften entsprechen, da sie weder mit den vorgeschriebenen Kennzeichnungsschildern für Schulbusse, noch mit den zusätzlichen Blinkleuchten am Fahrzeugheck ausgestattet sind. Gegen Taxi lang liegt deshalb nach unsrer Kenntnis mindestens eine Anzeige wg Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung §54,4 und die BO Kraft §33,4 vor.
Bei der Bezahlung von Mitarbeitern einzelner Firmen soll es erhebliche Ungereimtheiten geben. Staatsanwaltschaft und Zoll ermitteln gegen die Fa. Lang wegen „Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen“.
Die Fahrer haben Lohnverluste auf Grund der nicht übereinstimmenden Berechnung des Systems map&guide und der tatsächlichen Fahrzeit. Verursacht wird dies durch häufige Staus, die das System nicht berücksichtigt. Die tatsächlichen Fahrzeiten liegen im Schnitt um 15-20 Minuten über der Berechnung des map&guide Systems, d.h. die Fahrer verdienen statt des ausgewiesenen Mindestlohns von 8,50 € in der Stunde nur ca. 6,20€.
Das Argument, das sei Sache der Firma, kann hier nicht gelten, da unter Zeitdruck stehende und nervöse Fahrer für die Sicherheit der Kinder nicht gut sind.
Es gab in den letzten Monaten immer wieder Beschwerden von Eltern über den Zustand der Fahrzeuge bis dahin, dass eine Begleitperson fehlte oder über ständigen Personalwechsel. Untermauert wird dies durch auffällig viele Anzeigen, mit denen beauftragte Firmen Personal für diese Fahrdienste suchen, mit z.T. fragwürdigen Anforderungen (z. B. „Rentner und Hausfrauen für Behindertentransporte“).
Das Schulverwaltungsamt sieht in seiner Stellungnahme zum Status der Behindertenschülertransporte die Anfangsprobleme als weitgehend ausgeräumt. Diese Zustandsbeschreibung entspricht offenbar nicht der erlebten Wirklichkeit der Eltern, Kinder und Fahrer.
Der Fahrdienst für behinderte Kinder und Jugendliche ist aber ein so hoch sensibler Bereich, der zweifelhafte Bedingungen für Fahrer, Eltern und Kinder nicht zulässt.Die Eltern müssen Vertrauen haben können in die Sicherheit der Fahrzeuge und in die Zuverlässigkeit des Personals. Für die Kinder und Jugendlichen ist es wichtig, dass Fahrer und Begleitperson sie kennen und auch auf besondere Situationen eingestellt sind.
Es kann auch nicht sein, dass über Monate immer wieder Missstände bekannt werden, aber die Behandlung der Probleme verschleppt wird.
Wir beantragen deshalb
:
Die Verwaltung nimmt Stellung:
wie wird die Einhaltung der Vorschriften geprüft?
wie wird auf Beschwerden von Seiten der Verwaltung reagiert?
erstreckt sich das Tariftreuegesetz auch auf Fahrdienste privater Fahrdienste, die von privaten schulischen bzw sonderpädagogischen Werkstätten beauftragt sind und aus städtischen Mitteln finanziert werden?
Wir beantragen, dass erneut darüber beraten wird, ob die Schülerbeförderung nicht mit einer an die Bäderbusse angelehnten Regelung in städtische Verantwortung übernommen werden soll.
Wir beantragen, dass die Verwaltung bei den gemeinnützigen Trägern (Caritas, DRK, ASB, Malteser, AWO, Johanniter etc. sondiert, unter welchen Bedingungen die Übernahme der Fahrdienste nach Ablauf der aktuell abgeschlossenen Verträge realisierbar ist
Wir beantragen, dass die Abholung und Rückbringung der Kinder mit Behinderung von Tür zu Tür als Standard gesetzt und entsprechende Mittel für ggf. zusätzliche Zeitbedarfe der Fahrdienste bereitgestellt werden
Wir beantragen, dass die Kontrollfunktion des Schulverwaltungsamts ergänzt wird durch ein paritätisch aus Eltern-, Schul-, Verwaltungs- und Fahrervertretern besetztes Kontrollgremium zur Qualitätssicherung der Fahrdienste.
Wir beantragen die Behandlung der Thematik in öffentlicher Sitzung des Verwaltungsausschusses.
Thomas Adler Hannes Rockenbauch
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
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