Antrag vom 09/03/2010
Nr. 258/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Wo bleibt das Gutachten zur Temporeduktion im Vorbehaltsstraßennetz?

Unvermindert sehen sich die Stuttgarter vor allem im Talkessel einer gesundheitsschädlichen Luftschadstoffbelastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid ausgesetzt, die insbesondere vom Verkehr verursacht wird. Allen bisher ergriffenen mehr oder weniger sinnvollen Maßnahmen zum Trotz werden die gesetzlich festgesetzten Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit nicht eingehalten.
Mittlerweile (Stand 2. September 2010) wurde der Grenzwert für NO2 an der Messstation Hohenheimer Straße im Jahr 2010 schon 257 Mal überschritten (zulässig sind 18 Überschreitungen im Jahr), an der Messstation Neckartor 155 Mal. Der Grenzwert für die Feinstaubbelastung PM10 wurde bis Mitte August an der Messstation Neckartor in 2010 bereits 68 Mal überschritten (zulässig sind 35 Überschreitungen), an der Messstation Hohenheimer Straße 34 Mal.
In unseren Anträgen „Tempo 30 gegen Feinstaub“ vom 26.06.2009 (Nr. 260/2009) und „Luftreinhaltung: Schutz vor Feinstaub geht nur mit Taten“ vom 22.09.2009 (Nr. 331/2009) hatten wir konkrete Maßnahmen gefordert, bspw. eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Stadtgebiet auf 30 km/h bzw. 40 km/h. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 22.09.2009 hatte BM Dr. Schairer unter anderem zugesagt, dass ein Gutachten zur Einführung von Tempo 40 oder 30 im innerörtlichen Vorbehaltsstraßennetz in Auftrag gegeben wird. Seither warten wir vergeblich auf dieses Gutachten, zumal nur die daraus abzuleitenden Maßnahmen Verbesserungen bringen können, nicht die Gutachten selbst, Eile ist also geboten!


Die Bürger haben einen vom Verwaltungsgericht bestätigten Rechtsanspruch auf wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung, wir beantragen deshalb:

1. In der ersten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik nach der Sommerpause (21. September 2010) berichtet die Verwaltung über den Stand der Untersuchungen und gibt Auskunft, wann mit dem Gutachten zu rechnen ist.
2. Falls das Gutachten dem Gemeinderat nicht bis zum 31. Oktober 2010 vorgelegt werden kann, wird zum Schutz der Anwohner die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf allen innerörtlichen Vorbehaltsstraßen in besonders belasteten Gebieten vorsorglich und bis auf weiteres auf 40 km/h abgesenkt.


Jochen Stopper Werner Wölfle


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