Haushaltsantrag vom 10/21/2013
Nr. 887/2013

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Gesetzliche Vorgaben verlangen Stellenschaffungen am Gesundheitsamt

Gesetzliche Vorgaben verlangen Stellenschaffungen am Gesundheitsamt

Folgende Stellenplananträge zur Trinkwasserverordnung,Krankenhaus-Hygieneverordnung, Medizinhygieneverordnung sowie Bestattungsverordnung und das Krebsregister zum Doppelhaushalts 2014/2015 sind zwingend erforderlich, um gesetzliche Pflichtaufgaben der Landeshauptstadt Stuttgart erfüllen zu können. In der Vorbereitung zur Einbringung des Haushalts ist von den diesbezüglichen Anträgen lediglich 0,5 Stelle eines Gesundheitsingenieurs „übrig geblieben“. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass das Gesundheitsamt den gesetzlichen Vorgaben nicht gerecht werden kann. Alle angeführten Anträge bzw. die zu schaffenden Stellen, sind für die Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben aber unabdingbar.
Sie haben darüberhinaus unmittelbare Folgen für Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger und für die Arbeitsbelastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts. Sollten diese Aufgaben nicht, unzureichend oder verspätet durchgeführt werden, steht immer auch ein Organisationsverschulden und eine daraus resultierende Amtshaftung im Raum. Dies kann weder den handelnden MitarbeiterInnen des Gesundheitsamts noch den Bürgerinnen und Bürgern zugemutet werden.

Wir beantragen:
  1. 1,0 Stelle Gesundheitsingenieur/in zur Wahrnehmung der Pflichtaufgaben aus der TrinkwasserVO
    EG 10, durchschnittlich jährlich kostenwirksamer Aufwand: 72.500 Euro

    Begründung:
    Am 12. Oktober 2012 wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung beschlossen. Sie ist am 6. Dezember 2012 in Kraft getreten. Folge ist eine erhebliche Ausweitung der Aufgaben im Bereich Trinkwasserüberwachung, insbesondere die Hausinstallationen betreffend. Die Stadt muss als Inhaber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung vom Gesundheitsamt Wasseruntersuchungen durchführen und diese überwachen lassen. Eine steigende Anzahl von Kitas wird zu einem drastischen Anstieg dieser Überwachungen führen.
  2. 1,0 Stelle Gesundheitsingenieur/in zur Wahrnehmung der Pflichtaufgaben aus der TrinkwasserVO
    EG 10, durchschnittlich jährlich kostenwirksamer Aufwand: 72.500€

    Aus gleichen, unter 1 genannten Gründen.
  3. 0,5 Stelle Sachbearbeiter/in für die verwaltungsmäßige Umsetzung der Pflichtaufgaben aus der TrinkwasserVO
    EG 6, durchschnittlich jährlich kostenwirksamer Aufwand: 27,550€

    Begründung:
    Zur Bearbeitung der neu übertragenen Aufgaben aus der veränderten Trinkwasserverordnunng ist neben technischem Personal qualifiziertes Verwaltungspersonal notwendig, um die datentechnische Erfassung der auffälligen Anlagen vornehmen und die zeitnahe Erledigung der vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen überwachen zu können.

  4. 0,5 Stelle Sachbearbeiter/in für die verwaltungsmäßige Umsetzung der Pflichtaufgaben aus der TrinkwasserVO
    EG 6, durchschnittlich jährlich kostenwirksamer Aufwand: 27,550€

    Aus gleichen, unter 3 genannten Gründen.
  5. 0,5 Stelle Sachbearbeiter/in zur verwaltungsmäßigen Umsetzung der Pflichtaufgaben aus der MedizinhygieneVO sowie der KrankenhaushygieneVO
    EG 5, durchschnittlich jährlich kostenwirksamer Aufwand: 25.600€

    Begründung:
    Seit Novellierung des Infektionsschutzgesetzes vom Juli 2011 gilt seit 1/2011 nach der Krankenhaushygieneverordnung und seit dem 7/2012 nach Medizinhygieneverordnung folgende neue gesetzliche Pflicht: der öffentliche Gesundheitsdienst soll Netzwerke mit Beteiligung der Krankenhäuser, niedergelassenen ÄrztInnen und der an der Patientenversorgung beteiligten ambulanten und stationären Dienste des Gesundheits- und Sozialwesens bilden und koordinieren. Dies war bisher keine Aufgabe des Gesundheitsamtes.
  6. 0,5 Stelle Sachbearbeiter/in zur verwaltungsmäßigen Umsetzung der Pflichtaufgaben aus der BestattungsVO sowie aus der KrebsregisterVO
    EG 5, durchschnittlich jährlich kostenwirksamer Aufwand: 25.600€

    Begründung:
    Mit der Änderung der Bestattungsverordnung(September 2010) wurden die Gesundheitsämter verpflichtet, Todesbescheinigungen elektronisch zu erfassen und dem Statistischen Landesamt zu übermitteln. Diese zusätzliche Aufgabe ist ein erheblicher personeller Mehraufwand. Obwohl vom Städtetag Baden-Württemberg gefordert, ist ein gesonderter
    Landeszuschuss weiterhin nicht zu erwarten. Es besteht inzwischen ein Bearbeitungsrückstand von mehreren Monaten.

Thomas Adler Hannes Rockenbauch Ulrike Küstler
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender


Gangolf Stocker Maria-Lina Kotelmann



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