Antrag und Anfrage vom 04/09/2010
Nr. 104/2010

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (SÖS und LINKE), Rockenbauch Hannes (SÖS und LINKE), SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Ehrenamt und Grundsicherung

Ehrenamt und Grundsicherung

Ein Stuttgarter Bürger, der neben einer Erwerbsunfähigkeitsrente Leistungen der Grundsicherung erhält und ehrenamtlich in einem Verein tätig ist, hat sich als Petent an den Petitionsausschuss des Landtags gewandt. Er bat um die Prüfung einer Auskunft des Stuttgarter Sozialamts, wonach die steuerfreie Übungsleiterpauschale auf die Leistungsansprüche der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) anzurechnen ist. Das Sozialamt rechnet ihm demzufolge 70 Prozent der Pauschale auf die Grundsicherung an; nur 30 Prozent werden nicht angerechet. Bei SGB-II-Bezug erfolgt diese Anrechnung nicht.

Zur Entscheidung des Petitionsausschusses ist in Drucksache 14/5282 zu lesen: "Der Vorsitzende sprach sich dafür aus, den Vorschlag des Berichterstatters aufzugreifen und die Petition der Landesregierung als Material zu überweisen mit der Anregung, hier etwas zu ändern. Er richtete darüber hinaus die Bitte an den Berichterstatter, sich im Gemeinderat der Stadt Stuttgart weiterführende Gedanken zu dieser Sache zu machen. Diesem Antrag stimmte der Petitionsausschuss einstimmig zu." Mit dem Beschluss wurde die Landesregierung aufgefordert, auf eine Rechtsänderung hinzuwirken.

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE teilt das Anliegen und die Auffassung des Petenten, dass diese Anrechnung unterbleiben soll und dass es gesellschaftspolitisch wünschenswert ist, dass sich jemand für andere einsetzt und etwas für das Gemeinwohl tut.

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses stellte die Frage, "ob es für die Stadt keine Möglichkeit z.B. im Rahmen eines Gemeinderatsbeschlusses oder auf Grund eigener ,Zivilcourage' gebe, Abhilfe im vorliegenden Einzelfall zu schaffen". Diese Frage bzw. Anregung greifen wir auf.


Wir fragen an:

Wie viele Fälle dieser Art sind in Stuttgart bekannt? Welche Kosten entstehen, wenn in die Anrechnung der Übungsleiterpauschale auf Leistungen nach SGB XII unterbleibt?

Wir beantragen:

Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart möge beschließen, dass in Stuttgart auf der Grundlage einer Kulanzregelung in diesem und anderen Fällen dieser Art die Anrechung der Übungsleiterpauschale auf SGB-XII-Leistungen unterbleibt?




Ulrike Küstler Hannes Rockenbauch



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