Antrag vom 10/25/2010
Nr. 317/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Änderungsantrag zur GRD 605/2010

Wir beantragen folgende Änderungen in der Gemeinderatsdrucksache 605/2010 (Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Dorotheen-/Karlstraße im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte (Stgt 235) - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB):

1. Wenn das Gebäude Dorotheenstraße 10 wegen unterschiedlicher Gebäudekanten und Stockwerkshöhen nicht vollständig integriert werden kann, 2. Die Zusage und Absicht des Finanzministeriums, den Lern- und Gedenkort auf Dauer auskömmlich zu finanzieren und mit dem notwendigen Fachpersonal auszustatten, ist in den Auslegungsbeschluss mit aufzunehmen und im Städtebaulichen Vertrag zu konkretisieren.

3. Um die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §333(1)BauGB angemessen durchführen zu können, soll eine vergleichende Darstellung des Projekts auf der Grundlage einer GRZ von 47.000 qm beigefügt werden.

4. Der in der Anlage 1 beschriebene Geltungsbereich soll die Dorotheenstraße bis hin zum Schillerplatz umfassen, damit eine Planung ermöglicht wird, die eine Zufahrt von der neuen Tiefgarage des „Quartiers am Karlsplatz“ zur bestehenden Tiefgarage ermöglicht. Die städtebaulich problematische Zufahrt zur Tiefgarageneinfahrt am Ende der Dorotheenstraße kann dann entfallen.

5. Die Bemessung der Anzahl der maximal rechtlich zulässigen Stellplätze in der Tiefgarage ist auf Grundlage der Berechnung nach der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) auf die Zahl der baurechtlich notwendigen Stellplätze zu beschränken. Dabei ist bei den Nutzungsflächen der wie beim „Quartier S“ angesetzte Mittelwert zu nehmen. Der Minderungsfaktor auf Grund des ÖPNV-Anschlusses ist nach den neuesten Empfehlungen des Wirtschaftsministeriums zu ermitteln. Dabei ist die hervorragende Anbindung des Quartiers an die neun Stadtbahnlinien der Haltestelle "Charlottenplatz", die vier Stadtbahnlinien der Haltestelle "Rathaus" (Netz 2011), die zahlreichen Buslinien der Bushaltestellen "Dorotheenstraße", "Schlossplatz", "Charlottenplatz" und "Rathaus" zu berücksichtigen.

6. Die Zeitdauer, in der Zwecke und Ziele der Planung öffentlich einzusehen sind, soll auf mindestens 4 Wochen verlängert werden.


Michael Kienzle Werner Wölfle


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