Antrag vom 06/11/2018
Nr. 165/2018

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

FDP, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Änderungen Nahverkehrsentwicklungsplan (NVEP)

Der vorliegende Entwurf zum Nahverkehrsentwicklungsplan (NVEP) bedarf einiger Korrekturen, die nachfolgend aufgeführt werden:


Wir stehen hinter dem Oberbürgermeister, wenn er sagt, dass Fahrverbote in Stuttgart verhindert werden müssen. Darum sollte der Nahverkehrsentwicklungsplan auch keine diesbezüglichen Hinweise enthalten.

Wir beantragen die Streichung der folgenden Abschnitte:

Seite 15: „und darin unter anderem Verkehrsbeschränkungen für den motorisierten Individualverkehr vorsehen müssen.“

Seite 24: „Das Verkehrsaufkommen im Talkessel wird deshalb aktiv und dauerhaft zu dämpfen sein“

Seite 33: “wie auch steuernde Eingriffe in den Individualverkehr“

Seite 86: “das dadurch in die Lage versetzt wird, zusätzliche Verkehre aus IV-Verkehrsbeschränkungen im Stadtinneren aufzunehmen.“

Seite 97: “Bei Verkehrsbeschränkungen im Talkessel fällt dieser Anstieg punktuell etwas stärker aus“

Eine City-Maut lehnen wir aus bekannten Gründen ab. Einfahrtsverbote nach Gutdünken der Verwaltung halten wir für schädlich.

Entsprechend beantragen wir die Streichung des Abschnittes auf

Seite 174: „Längerfristig muss die kommunale Ebene in die Lage versetzt werden, bei Bedarf den Straßenverkehr in Kernbereichen selektiv nach Bewohnern, Pendlern, Liefer- und Wirtschaftsverkehr, etc. und ggf. differenziert nach Zeitbereichen zu steuern. Hierzu ist die gesetzliche Grundlage für das Instrument einer City-Maut oder einer ähnlichen Regelung zu schaffen.“


Ein weiterer Verweis auf die City-Maut befindet sich auf Seite 55. Zu streichen ist der Abschnitt von „Daher müssen … bewerten lassen“.


Die Fahrzeugtechnologie entwickelt sich zur Zeit rasant weiter. Ein Beispiel ist das Autonome Fahren. Diese Technologie darf auf keinen Fall - gerade am Automobilstandort Stuttgart - durch eine Überregulierung unterdrückt werden.

Daher beantragen wir die Streichung der Abschnitte

Seite 174: „Neue individualisierte Dienstleistungsangebote im Straßenverkehr, fahrergesteuert oder mit autonomen Fahrzeugen, können das innerstädtische Verkehrsaufkommen erhöhen oder den ÖPNV konkurrenzieren. Beides wäre aus städtischer Sicht unerwünscht. Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert deshalb an den Bundesgesetzgeber, durch Weiterentwicklung des Personenbeförderungsgesetzes sicherzustellen, dass derartige Angebote grundsätzlich einer Lizensierung bedürfen und dabei vom ÖPNV-Aufgabenträger gesteuert werden können.",

sowie auf Seite 45:

„Dabei legt die Landeshauptstadt Wert darauf… städtischen Betrieb erlaubt sein sollte.“

Die positiven Argumente, die auf Seite 41 für car-sharing gefunden werden können wir absolut nachvollziehen. Warum diese aber nur für die am wenigsten erfolgreichen Anbieter mit festen Standorten gelten sollen, erschließt sich uns nicht (Bem.: Flinkster 7.000 Kunden; Stadtmobil 15.000 Kunden; Car2Go 105.000 Kunden).

Wir beantragen die Streichung des Satzes auf Seite 41/42:

„Soweit die Verleihsysteme auf festen Standorten zum Entleihen bzw. zur Rückgabe der Fahrzeuge basieren, sollten diese Angebote an allen größeren Verknüpfungspunkten Nahverkehrsnetz zur Verfügung stehen."

Oberirdische Parkplätze halten wir auch weiterhin für notwendig. Gerade ältere und gehbehinderte Menschen, die keinen Behindertenausweis erhalten, sind häufig auf das Auto angewiesen. Ein langer Weg vom Parkhaus bis zu ihrem eigentlichen Ziel ist für sie nicht machbar. Der Entfall oberirdischer Stellplätze ist für diese Menschen ein echter Rückschritt in der Lebensqualität.

Daher beantragen wir die Streichung des Abschnittes auf Seite 16 „Die Einschränkung des oberirdischen ...gesehen“, sowie auf Seite 37 „Einschränkung von Parkmöglichkeiten“.


Das Argument zur Ablehnung von Seilbahnen, die Menschen würden das Transportmittel nicht akzeptieren, weil sie darin an Platzangst leiden würden, halten wir für abenteuerlich.

Wir fordern darum die Streichung des Abschnittes auf Seite 46 „Zudem ist die Akzeptanz...nicht auszuschließen“.

Der Abschnitt "Rolltreppen/Schrägaufzüge" ist durch keinerlei Daten und Fakten gestützt. Er widerspricht anderen Teilen des NVEP (siehe Seite 20). Daher ist der Punkt 4.6.5 komplett zu streichen.


Dr. Matthias Oechsner Michael Conz
Gruppensprecher FDP
FDP


Jürgen Zeeb Rose von Stein
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende
Freie Wähler Freie Wähler



zum Seitenanfang