Antrag vom 10/20/2016
Nr. 323/2016

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, FDP, Die STAdTISTEN
Betreff

Garden Campus Vaihingen – Arbeiten oder Wohnen oder Beides?
Was bedeutet „funktionierendes Wohnen“ / „funktionierender Stadtteil“?

Gute inhaltliche Diskussionen im Gemeinderat ermöglichen immer einen Wissenszugewinn.

So haben wir diese Woche erfahren, dass die Fraktionen von Grünen, SPD und SÖS-LINKE-PluS die Notwendigkeit für neue Wohnflächen in Stuttgart deutlich größer einschätzen, als für zusätzliche Flächen für Gewerbe, Forschung und Wissenschaft in unserer Stadt.

Besonders vor dem Hintergrund der unzähligen Gewerbeflächen, welche wir in den letzten Jahren in Wohnbaugebiete umgewandelt haben, halten wir an unserer Auffassung fest, dass der Garden Campus Vaihingen auch in Zukunft ein gewerblicher Standort bleiben sollte. Es hat auch in den Diskussionen niemand bestritten, dass ein solcher dort attraktiv wäre und in sehr begrenztem Umfang zusätzliche Sonderwohnformen wie studentisches Wohnen gut dazu passen würden.

Wenn nun aber eine sich abzeichnende Mehrheit im Gemeinderat den Versuch unternehmen möchte, dort einen „Stadtteil“ oder ein „Wohnquartier“ zu installieren, so müsste zumindest sicher gestellt sein, dass dies ein Stadtteil wird, der über viele Jahrzehnte ein attraktives Wohngebiet darstellt. In diesem Zusammenhang wird immer wieder (z.B. im Antrag von Grünen, SPD und SÖS-LINKE-PluS oder dem Brief der Architektenkammer) von einem „funktionierenden Stadtteil“ gesprochen. Im angesprochen Antrag wird gefordert, dass die Anzahl der dazu notwendigen Wohneinheiten bzw. künftigen Bewohner im weiteren Verfahren des Architektenwettbewerbs erarbeitet werden soll.

Ohne objektive Grundlage keine Entscheidung!

Zuerst müsste der Gemeinderat kurzfristig mit entsprechender Expertise der Verwaltung bzw. mittels Input von außen definieren, was er unter einem solchen „funktionierenden Stadtteil“ versteht. Hier kommen Themen wie z.B. soziale Durchmischung, unterschiedliche Eigentumsstrukturen, Baugemeinschaften, öffentliche Infrastruktur wie Kitas oder eine Grundschule, aber auch die Frage der Lebensmittelversorgung und der Erreichbarkeit mit ÖPNV u.ä. zur Diskussion. Auch die besondere Lage in einem Autobahnkreuz muss hier berücksichtigt werden.

Anschließend müsste ein unabhängiges externes Gutachten darauf aufsetzend eine Projektion machen, wie viele Einwohner gerade an diesem speziellen Ort dauerhaft notwendig sind, um diesen „funktionierenden Stadtteil“ nachhaltig zu entwickeln. Wir halten es für falsch, diesen Prozess im Wettbewerbsverfahren ausschließlich von Architekturbüros, die dazu auch noch als Wettbewerbsteilnehmer in gewisser Weise befangen sind, bearbeiten zu lassen. Es gibt in Deutschland zu viele negative Beispiele für solche Quartiers-Entwicklungen, als dass man hier „aus der Hüfte schießen“ sollte. Im Städtebauausschuss wurde z.B. in diesem Zusammenhang über den Heidelberger Stadtteil „Emmertsgrund“ mit seinen 6.500 Einwohnern als „nichtfunktionierender Stadtteil“ gesprochen.

Der SUPER-GAU wäre, wenn am Ende der Entwicklung weder in größerem Umfang dringend notwendige Gewerbeflächen geschaffen worden wären, noch ein Stadtteil entstanden wäre, der dauerhaft attraktives Wohnen ermöglicht und letzten Endes nur der Investor das Projekt rückwirkend als ein gutes ansieht.

Wir beantragen daher:



Alexander Kotz Dr. Carl-Christian Vetter Jürgen Sauer
Fraktionsvorsitzender CDU Fraktion CDU Fraktion
CDU Fraktion


Jürgen Zeeb Rose von Stein
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende
Freie Wähler Fraktion Freie Wähler Fraktion


Dr. Matthias Oechsner Michael Conz
Sprecher FDP-Gruppe
FDP-Gruppe


Dr. Ralph Schertlen
Die StadTISTEN


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