Antrag vom 09/29/2010
Nr. 287/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Soziale Wohnungspolitik absichern – ESG-Wohnungen erwerben

Fortschreitende Verluste der Landesbank Baden-Württemberg erhöhen den Druck auf eine baldige Vermarktung der sich im Besitz der Bank befindenden Wohnungen. Bereits in unserem Antrag "LBBW-Wohnungsbestand in der Stadt sichern" (673/2009) haben wir die Chance betont, die im Erwerb der Wohnungen der Eisenbahn-Siedlungsgesellschaft (ESG) – die von der LBBW gehalten wird – durch die Stadt Stuttgart liegt. Der Großteil der Wohnungen befindet sich in gutem Zustand und liegt mit Mietkosten von durchschnittlich 5,60 EUR je Quadratmeter in einem attraktiven, in der Stadt unterrepräsentierten Marktsegment.

Eine Übernahme der Gesellschaft durch die Stadt Stuttgart könnte die in den zurückliegenden 20 Jahren stattgefundene Verknappung des Angebots am preiswerten Mietwohnungsangebot der Stadt etwas lindern: Im Jahr 1987 belief sich der Bestand an Sozialmietwohnungen in Stuttgart auf 33.500 Objekte, mittlerweile werden für 2017 nurmehr 14.000 Sozialmietwohnungen prognostiziert: Durch die fast vollständige Einstellung der Landeswohnraumförderung konnte die Stadt dieser wichtigen kommunalpolitischen Aufgabe nicht mehr im erforderlichen Umfang nachkommen.

LBBW-Chef Vetter hat dem Vernehmen nach vor der Sommerpause erklärt, ein Verkauf der Bestände der ESG an die Kommunen, in denen die Wohnungen liegen, käme entgegen der früheren Positionierung in Frage, wenn ein Zusammenschluss von Kommunen den Wohnungsbestand gesamt übernimmt und die Distribution der Wohnungen auf die Kommunen durchführt. Nach unserem Kenntnisstand wurde von den Kommunen oder dem Städtetag aus noch keine Initiative ergriffen, ein solches Konsortium zu gründen. Es muss befürchtet werden, dass der Vermarktungsdruck zu groß wird und die Wohnungen zum Verkauf gelangen, bevor die Kommunen in ihren Gremien eine Zusammenarbeit vereinbart haben.

So droht die Veräußerung des Wohnungsbestandes an einen privaten Investor - der sicher andere Verwertungsinteressen hegt als Kommunen. Gerade in einer Stadt wie Stuttgart aber, in der Wohnraum knapp und teuer ist, muss im Interesse des Gemeinwohls verhindert werden, dass – auch mit öffentlichen Zuschüssen im Bereich ehemals gemeinnütziger Träger errichteter – Wohnraum nicht in die Hände von Spekulanten fällt.

Die ESG war schon vor der Übernahme durch die LBBW ein gutes Unternehmen und sie ist gut geblieben: Sie ist eine der wenigen gut wirtschaftenden Gesellschaften unter dem Dach der LBBW-Immobilien. Motiviertes Personal ist vorhanden - die Übernahme der Gesellschaft könnte mehr oder weniger alleine durch Wechsel der Gesellschaft erfolgen, die neue GmbH könnte als eigenständige Tochter der SWSG zugeordnet werden. Zu klären wäre, ob sich die Übernahme des Anteils der LBBW bei Beibehaltung der Mitgesellschafter Bundeseisenbahnvermögen (5,1 %) und Sparda Bank (0,03 %) aus steuerlichen Gründen empfiehlt. Nach einer angemessenen Übergangsfrist von einigen Jahren kann evaluiert werden, ob die Gesellschaft als eigenständige Tochter weitergeführt wird oder in die SWSG integriert wird.

Auch aus anderen Kommunen wurde bereits Interesse am örtlichen Wohnungsbestand der ESG signalisiert. Angestrebt werden soll, diese Wohnungen von der Gesellschaft zu Selbstkosten an die jeweiligen Kommunen weiter zu veräußern. Wohnungen, die auf diese Weise keine Käufer finden, könnten über einen vereinbarten Zeitraum hinweg auf dem feien Markt zum Verkauf gelangen. Angestrebt werden soll die mittelfristige Veräußerung aller Wohnungen der Gesellschaft, die sich außerhalb von Stuttgart und Umland befinden.

Angesichts der derzeit günstigen kommunalen Refinanzierungsbedingungen kann davon ausgegangen werden, dass sich der Erwerb der Bestände im Niedrigmietsegment für die Stadt sogar rechnet.


Wir beantragen daher:

1. Die Verwaltung nimmt in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen Stellung zu folgenden Szenarien:
2. Wie in der Stellungnahme des OBs zu unserem oben angeführten Antrag vorgeschlagen, prüft die SWSG detailliert den Erwerb der weiteren sich neben des ESG-Objekten im Bestand der LBBW befindenden Wohneinheiten in Stuttgart. Über den Stand dieser Prüfung wird berichtet.


Muhterem Aras Werner Wölfle


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