Haushaltsantrag
vom
10/17/2023
Nr.
1187/2023
Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Chancengerechtes Stuttgart – Die LHS als serviceorientierte Dienstleisterin und sozial engagierte Arbeitgeberin
1. Die derzeit im Bereich der Leistungsgewährung im Jobcenter vorhandenen und ohnehin eng bemessenen Personalressourcen sind derzeit bereits zu knapp bemessen. Das bedeutet für die Mitarbeiter*innen eine hohe Belastung in Verbindung mit erhöhtem Krankenstand und steigender Personalfluktuation und für die Antragsberechtigten ggf. längere Wartezeiten und Unsicherheiten. Es besteht das Risiko, dass es zu ähnlich prekären Personalsituationen wie bei anderen Ämtern der Stadt kommt. Es gilt, solche für die Mitarbeiter*innen, die Bürger*innen und für die Stadt unannehmbaren Zustände vorausschauend zu vermeiden.
Der Gemeinderat spricht sich seit langem dafür aus, sich am bundesweit etablierten Vorgehensmodell zu orientieren. Dieses sieht aktuell einen Betreuungsschlüssel von 1:90 vor. Mit dem Jobcenter Stuttgart vergleichbare Jobcenter (s. Vergleichstyp SGB II–Typ IIb der Servicestelle SHB II) haben aktuell (April 2023) bereits den Betreuungsschlüssel von 1:90 (=Median; inkl. zentral operative Stellen). Für Stuttgart bedeutet dies die Notwendigkeit einer
Erhöhung von 15 Stellen im Bereich der Leistungsgewährung
ggü. dem Geschäftsplan 2023.
2. Im Bereich der Persönlichen Ansprechpartner*innen mussten und müssen Krisen mit den vorhandenen und eng bemessenen Personalressourcen bewältigt werden. Mit der jetzigen Personalausstattung und den neuen Anforderungen an die Beratungsarbeit kann dieser Beitrag nicht auf Dauer zuverlässig erbracht werden. Neue Beratungsansätze, wie z. B. eine aufsuchende Beratung, die auch inzwischen explizit in das Bürgergeldgesetz aufgenommen wurden, können mit dem derzeitigen Personalbestand nicht umgesetzt werden.
Die in den Eingliederungsvereinbarungen bzw. Kooperationsplänen vereinbarten Maßnahmen benötigen deutlich mehr Begleitung. Im Geschäftsplan 2023 wurden für das Jobcenter Stuttgart die Personalbedarfe auf der Basis der Betreuungsschlüssel von 1:129 (Ü25) und 1:53 (U25) berechnet. Im April 2023 ist dagegen für den Bereich Ü25 im Median ein Fallschlüssel von 1:107 und im Bereich U25 von 1:62 für Jobcenter mit vergleichbaren Rahmenbedingen (SGB II–Typ IIb) ausgewiesen. Die Orientierung an den aktuellen Werten der Standortbestimmung der Servicestelle SGB II bedeutet eine Erhöhung der Personalgrundausstattung von
29 Stellen im Bereich der persönlichen Ansprechpartner*innen
ggü. dem Geschäftsplan 2023.
3. Die Teilhabe am Arbeitsleben nach § 16i SGB II regelt eine umfassende und weitreichendere Förderung von Langzeitleistungsbeziehenden. Als kommunale Arbeitgeberin wirkt die Landeshauptstadt Stuttgart aktiv an der Gestaltung der regionalen Arbeitsmarktpolitik mit und bietet im Rahmen des Teilhabechancengesetzes Arbeitsverhältnisse für Menschen mit geringer Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt an. Mit der
dauerhaften Zurverfügungstellung von 30 Stellen nach § 16i SGB II
trägt die Landeshauptstadt Stuttgart dazu bei, Armut zu bekämpfen, in dem sie Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglicht. Mit der Beschäftigung von Langzeitleistungsbeziehenden baut sie ihre Vorbildfunktion als sozial engagierte Arbeitgeberin weiter aus (GRDrs 697/2023).
4. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist seit einigen Jahren besonderes Anliegen des Stuttgarter Gemeinderates und der Stadtverwaltung. Für Schulabsolvent*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und bisherigen Mitarbeiter*innen in einer WfbM möchte die Stadtverwaltung weiterhin als eine vorbildliche Arbeitgeberin zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Alternativen zu den Sonderstrukturen anbieten.
Dafür möchten wir den
Inklusionsstellenpool
für Menschen mit wesentlichen Behinderungen weiterentwickeln und erweitern
um jeweils 10 Stellen in 2024/25
.
Wir beantragen:
1. 15,0 Stellen Fachkräfte Leistungsgewährung, TVöD EG 9c in der Zweig-/Fachstelle 29-4, Migration und Teilhabe
2. 29,0 Stellen Persönliche Ansprechpartner*innen, TVöD EG 10 in der Zweig-/Fachstellen 29-4, Migration und Teilhabe
3. 30,0 Stellen, Geschäftskreisübergreifend, TVöD EG 3 für Mitarbeitende nach § 16i SGB II
4. Den Inklusionsstellenpool für Menschen mit wesentlicher Behinderung auszubauen, mit der Schaffung von 10,0 Stellen in 2024 und von 10,0 Stellen in 2025 für Mitarbeiter/-in in EG 5
Finanzielle Auswirkungen
Zusätzlich zu veranschlagen sind:
Zweck/ THH
EHH
FHH
2024
2025
2026
2027
2028
2029 ff
- in Tausend Euro -
Finanzbedarf (gesamt)
Nettobelastung der Haushaltsjahre im Ergebnishaushalt oder Finanzhaushalt (Investitionen), zutreffendes ankreuzen
In
Anmeldeliste
(Rote Liste) enthalten
ja
nein
Wenn in Anmeldeliste enthalten
Seite
THH,
Referat
Prio./lfd. Nr.
GRDrs (Mitteilungsvorlage)
Ranking-Nr. im
BHH-Verfahren
Antrags-Nr. Bezirksbeiratsantrag
Änderung Stellenplan
Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird die Schaffung von (oder: Änderung von KW-Vermerken an) folgenden Stellen im Stellenplan der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt:
lfd. Nr. *)
Schaffung
(Stellenzahl)
Änderung KW Vermerk
(Stellenzahl)
Organisations-einheit
bzw.
Stellen-
nummer
Funktions-
bezeichnung / Anlass
Stellenwert
(EG oder Bes.-Gr.)
KW-Vermerk
bisher
KW-Vermerk
neu
*) lfd. Nr. aus der Schaffungsliste (sofern Bezug auf eine von einem Amt beantragte Stellenschaffungen bzw. Änderung eines KW-Vermerks genommen wird)
Gez.
Petra Rühle Björn Peterhoff
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
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