Daher schlagen wir vor die Budgets neu zu verteilen, mit folgenden Maßgaben:
Das städtische Gesamtbudget wird ab 2018 auf 610.000,00 €, der Sockelbetrag auf 3.000 € angehoben. Aus diesem deutlich erhöhten Verfügungsbudget sollen die Bezirke u. a. auch die deutlich erhöhten Gebühren für Genehmigungen, Straßenschildern o. ä. bezuschussen, die zunehmend ein Problem bei der Finanzierung von Stadtteilfesten darstellt.
Die Innenstadtbezirke (Mitte, Nord, Süd, Ost und West) sowie Bad Cannstatt erhalten zusätzlich zum Sockelbetrag pro Einwohner (Stand 31.12. des Haushaltsberatungsjahres) ein Budget in Höhe von € 0,75. Die Bemessungsgrundlage bleibt für 2 Jahre bestehen.
Der Restbetrag wird gleichmäßig auf die Außenstadtbezirke entsprechend Ihrer Einwohnerzahl verteilt.
Die Bezirke erhalten auch weiterhin die Möglichkeit Rücklagen für größere Anschaffungen zu bilden (z.B. Mikrofonanlagen für den Bezirk, Bühne o.ä.) jedoch mit einer Laufzeit von max. 5 Jahren.
Ein automatischer Übertrag der nicht verbrauchten Mittel wird gestrichen, max. 10% der Budgetsummen (zzgl. Rücklage) werden ins nächste Haushaltsjahr übertragen, dies gilt nicht für „Altbudgetmittel“, hier gilt eine Übergangszeit von 4 Jahren bis auch diese Mittel, sofern nicht verbraucht, dem Stadthaushalt zugeführt werden.
Beispielhaft berechnet mit den Einwohnerzahlen vom 31.08.2017 ergibt sich nachfolgende Budgetverteilung:
Wir beantragen daher:
2. Die Budgets werden entsprechend der oben stehenden Vorgehensweise verteilt.