Antrag vom 07/07/2019
Nr. 231/2019

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Schertlen Ralph (SchUB), SchUB-Schertlens Unabhängige Bürger
Betreff

Änderung der Plakatierung im Vorfeld von Wahlen

Antrag:

Zukünftig wird im Vorfeld von Wahlen das Plakatieren nach bisherigen Vorgaben (z.B. an Laternenmasten, an den Pfosten der Schilder für ruhenden Verkehr,...) nicht mehr gestattet.
Stattdessen werden von der Stadt an einer ausreichenden Anzahl an Stellen im gesamten Stadtgebiet große Plakatierflächen aufgestellt, auf denen jeder zur Wahl zugelassenen Liste eine gewisse Fläche überlassen wird.
Optional kann an wenigen ausgewählten Straßen eine gewisse Anzahl an zusätzlichen Plakaten gleichverteilt für alle Listen zugelassen werden.

Begründung:

Weniger Aufwand und weniger Standorte kämen allen Beteiligten (und Unbeteiligten) sowie der Umwelt entgegen.

Die Vorteile eines derartigen Vorgehens sind:
  1. es wird nicht mehr die ganze Stadt vielfältig verschandelt, insbesondere auch nicht durch einzeln abgerissene, zerstörte oder in Fetzen herumfliegende Plakate bzw. Plakatreste
  2. der Plakatvandalismus wird eingedämmt
  3. durch die insgesamt voraussichtlich geringere Anzahl an Plakaten entsteht weniger Müll
  4. die Kosten für die Listen sind geringer, da weniger plakatiert werden muss
  5. für die Bürgerschaft bleibt das Stadtbild während der Wahlkampfzeit ansprechender
  6. eine chancengleiche Plakatierung fände statt
  7. die Bürgerschaft nimmt die Plakate an ausgesuchten Standorten bewusster wahr

Die Wirkung von Wahlplakaten ist sowieso zweifelhaft. Wesentlicher Effekt von Wahlplakaten ist, auf die Wahl hinzuweisen. Politisch-inhaltliche Überzeugungsarbeit leisten die wenigsten der Wahlplakate. Somit würde mit dem beantragten Vorgehen der Zweck erfüllt, ohne jedoch zahlreiche unangenehme Nebeneffekte zu befördern.



Dr. Ralph Schertlen
SchUB - Schertlens Unabhängige Bürger



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