Antrag vom 09/13/2010
Nr. 267/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Erbbaurecht Züblin-Parkhaus

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ebenso wie der Bezirksbeirat Stuttgart-Mitte haben bereits mehrfach die Umnutzung des städtischen Grundstücks des heutigen Züblin-Parkhauses aus vielen Gründen als unabdingbar für die Entwicklung des Quartiers eingefordert.
Bereits mit dem Antrag "Zwischenbericht Züblin-Parkhaus" (187/2010) vom 16.06.2010 haben wir darauf verwiesen, dass der Erste Bürgermeister im Verwaltungsausschuss am 16.12.2009 zugesichert hat, die Verwaltung werde mit Züblin sprechen und dem Gemeinderat entsprechend berichten. Zudem haben wir dort beantragt, dass die Verwaltung berichtet, in welchem Zeitrahmen ein formal korrektes und vertragskonformes Verfahren der Bedürfnisprüfung, in dem auch die Rechte der Stadt vorgebracht werden, begonnen und beendet werden wird. Eine Stellungnahme zu diesem Antrag steht noch aus.
Aus unserer Sicht ist die Verlängerung der Option keine Sache der laufenden Verwaltung.


Daher beantragen wir:

1. Vor einer rechtsverbindlichen Entscheidung über die Verlängerung des Erbbaurechts "Züblin-Parkhaus" legt die Verwaltung dem Gemeinderat neben den in Auftrag gegebenen Gutachten weitere Stellungsnahmen und Bedarfsanalysen beteiligter städtischer Ämter (Umweltamt, Stadtplanungsamt) vor.
2. Die Entscheidung über die Verlängerung des Erbbaurechts "Züblin-Parkhaus" wird dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt.


Michael Kienzle Werner Wölfle


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