Antrag vom 09/15/2010
Nr. 269/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Einzelhandel im Europaviertel
Eine dritte Meinung tut Not

Die Diskussionen um die Höhe und die Art des Einzelhandels im Europaviertel, explizit beim Vorhaben der ECE, sind notwendig, um hier die Grundlage eines lebendigen und lebenswerten Viertels zu erhalten. Ebenso ist es notwendig, die Vorgaben eines Bebauungsplans noch einmal zu hinterfragen, gerade weil er einige Jahre alt ist und sich in dieser Zeit auch in Stuttgart einiges bewegt hat. Gerade im Einzelhandel. Die Bebauung am Ende des Europaviertels ist eine schwierige Operation und deshalb holt man in der Regel eine dritte Meinung ein.

In seiner Antwort auf unseren Antrag 218/2010 „Einkaufen mit ECE“ sieht der Oberbürgermeister keine Notwendigkeit, eine dritte Meinung zu den beiden vorliegenden Gutachten einzuholen. Ihm reichen die aktualisierten Angaben des Gutachtens von Dr. Lademann & Partner im Auftrag der städtischen Wirtschaftsförderung aus. Uns allerdings nicht, da sie unsere Fragen nicht beantworten.
Mag sich der Oberbürgermeister auch mit dem Investor geeinigt haben, bleibt es die Pflicht des Gemeinderats, auf neutraler Faktenlage abzuwägen. Die Funktion des Oberbürgermeisters als Souverän bleibt davon unberührt.

Im gesamtstädtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus 2008 liegt das gesamte Europaviertel bewusst außerhalb des festgelegten zentralen Versorgungsbereiches City. Die von Lademann & Partner für positiv erachtete Verknüpfung zwischen dem ECE-Einkaufszentrum und der Königsstraße ist nicht realistisch. Es liegen fast ein Kilometer zwischen den beiden Punkten und der Riegel der LBBW dazwischen.
Das ECE-Einkaufszentrum ist nicht als Auftakt und Magnet der bestehenden Einkaufsinnenstadt zu werten, sondern als abgelegener Solitärstandort.
Der Standort muss auch im Hinblick auf das aktuelle Einzelhandelskonzept, die Planungen auf Rosensteinviertel und die aktuellen Entwicklungen des Einzelhandels in der Stadt betrachtet werden.

Uns ist die Entwicklung dieses Stadtteils wichtig. Wir dürfen aber nicht mit den Fehlern weitermachen, die südlich bei der LBBW gemacht wurden, sondern müssen hier besser sein.
Und zwar jetzt, denn jetzt ist noch nichts gebaut. Hier kann Stuttgart zeigen, ob es zukunftsfähig bauen kann. Heute und nicht erst morgen.
Deshalb ist in diesem Falle aus Sorgfalt eine dritte Meinung von Außen angebracht. Wir halten einen Gutachter von außerhalb, der mit der Thematik hier noch nicht tätig war für am Besten geeignet, in dieser Sache so objektiv wie möglich zu beurteilen. Aus diesem Grund sehen wir das Büro Junker und Kruse aus Dortmund für am Besten geeignet an.


Wir beantragen daher:

1. Die Verwaltung beauftragt das Büro Junker und Kruse aus Dortmund mit einem Gutachten zur Betrachtung der Auswirkungen auf den Einzelhandel durch die Neuplanungen im Bereich A1.

2. Der Gutachter muss in seiner Stellungnahme u.a. folgende Punkte betrachten:
- Beurteilung der beiden Gutachten von Prognos und Lademann & Partner
- Verträgliche Größe eines Einkaufszentrums im Europaviertel
- Verträgliche Handelssegmente bzw. ergänzende Handelssegmente
- alles unter Berücksichtigung des aktuellen Einzelhandelskonzepts und allen aktuellen Einzelhandelsvorhaben (geplant, im Bau oder fertig gestellt) und den städtebaulichen Planungen in den angrenzenden Gebieten. 3. Die Beauftragung für dieses Gutachten erfolgt dieses Mal durch das für die Stadtplanung zuständige Referat StU, nachdem die letzte Beauftragung über die Wirtschaftsförderung erfolgte.

4. Dieser Antrag wird im Ausschuss für Umwelt und Technik am 21.9.2010 zur Abstimmung gestellt.



Werner Wölfle Roswitha Blind
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende
Bündnis 90/DIE GRÜNEN SPD


Michael Kienzle Andreas Reißig


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