Anfrage
vom
10/16/2019
Nr.
323/2019
Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
PULS-Fraktionsgemeinschaft
Betreff
Autokorso als Dieseldemo: Welche rechtliche Grundlage?
Die Lokalpresse berichtet, dass die "Initiative gegen Fahrverbote" für Samstag, 19. Oktober, zu einem Autokorso als Demonstrationszug durch die Stadt aufgerufen hat. Dies erscheint aufgrund der zu erwartenden zusätzlichen Umweltbelastungen - sowohl durch die Teilnehmer des Korsos als auch durch die entstehenden Verkehrsbehinderungen - nicht nur unsinnig, sondern auch rechtlich unzulässig: §30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt ganz klar, dass "unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verboten [ist], wenn andere dadurch belästigt werden".
Deshalb fragen wir die Stadtverwaltung und bitten um schriftliche Stellungnahme:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Autokorso genehmigt?
2. Kann die Demonstrationsform "Autokorso" zukünftig durch die städtischen Behörden untersagt werden - bspw. unter Verweis auf die StVO?
Christian Walter Thorsten Puttenat
Ina Schumann Deborah Köngeter
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