Antrag vom 08/24/2010
Nr. 246/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Für aktiven Denkmalschutz
Denkmalschutzlisten müssen online öffentlich sein

Bis Anfang 2010 konnte der interessierte Bürger, Denkmalpfleger und Architekturstudent einfach und unkompliziert über die städtische Webseite Listen zu den baulichen Denkmälern unserer Stadt abrufen. Diese waren gegliedert nach Stadtbezirken und enthielten Informationen zur Adresse, dem Entstehungszeitraum, verantwortlichen Architekten und entsprechenden schützenswerten Stilelementen. Daten zu den Besitzverhältnissen sind nicht einsehbar. Denkmallisten sind ein wichtiges Instrument für die Diskussion des Denkmalschutzes und fördern die Wachsamkeit der Bürger. Durch bürgerschaftliches Engagement konnte bereits der ein oder andere Abriss und unrechtmäßige Umbau verhindert werden. Bei über 5.000 Denkmälern ist die Denkmalschutzbehörde der Stadt auf die Aufmerksamkeit der engagierten Bürger angewiesen.
Im neuen Verfahren muss die Auskunft zu einem bestimmen Gebäude oder Kulturdenkmal durch ein berechtigtes Interesse belegt und ein entsprechendes Formular eingereicht werden. Ein langwieriges und aufwändiges Verfahren. Auf der Webseite des Denkmalamtes wird dazu §18 Abs. 1 Nr. 2 des Landesdatenschutzgesetzes angeführt, dieser aber nur unvollständig wiedergegeben.

(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs ist zulässig, wenn
Die Städte Karlsruhe und Rottweil sind vom gleichen Landesdatenschutzgesetz betroffen und stellen dennoch ihre Denkmallisten dem Bürger öffentlich, ohne Anfrage, über Webseiten zur Verfügung.


Wir beantragen:

Die Denkmalschutzlisten der einzelnen Stadtbezirke werden wieder über die städtische Webseite für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.


Michael Kienzle Werner Wölfle


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