Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1196/2011
Stuttgart,
11/23/2011



Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation des Schmutzwasserentgelts und der Niederschlagswassergebühr ab 1. Januar 2012




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
13.12.2011
14.12.2011
15.12.2011



Beschlußantrag:

1. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts wird ab 1. Januar 2012 auf 1,62 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge festgesetzt.

2. Die Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung vom 26. Oktober 2006 wird in der Fassung der Anlage 4 beschlossen.

3. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2012 auf 0,57 EUR/m² Berechnungsfläche festgesetzt.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren vom 8. Dezember 2005 und zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung -AbwGS-) vom 5. Dezember 2002 werden in der Fassung der Anlage 5 beschlossen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Kostenwerte der vorliegenden Kalkulationsvorlage entsprechen dem Wirtschaftsplan 2012 (GRDrs 875/2011). In der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation 2012 sind der Anstieg des kalkulatorischen Zinsaufwands auf 26,50 Mio. EUR (2011: 24,02 Mio. EUR), die Entwicklungen der Energiekosten, der Fällmittelpreise und der notwendigen Instandhaltungskosten im Klärwerksbereich, die wesentlichen Veränderungspositionen. In Summe erhöht sich die monatliche Belastung für einen durchschnittlichen Stuttgarter 3 Personenhaushalt (bei 100 m³ Frischwasserverbrauch und einer angeschlossenen Fläche von 100 m²) in 2012 um 1,17 EUR. Damit bietet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart bei sehr guter Entsorgungsqualität weiterhin ein günstiges Preisniveau (vgl. bundesweiter Gebührenvergleich Anlage 6).

Zusammenfassend wurden folgende wesentlichen Faktoren in der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation 2012 berücksichtigt:

· Die in der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation für 2012 dargestellten Kosten und Erträge entsprechen dem Wirtschaftsplan 2012 (GRDrs 875/2011).

· In der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation 2012 ist eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals in Höhe von 26,50 Mio. EUR berücksichtigt. Der angesetzte kalkulatorische Zinssatz entspricht mit 5,50% dem einheitlichen städtischen Zinssatz.

· Die in der Kalkulation zugrunde liegende Kostenverteilung der Schmutz- bzw. Niederschlagswasseranteile auf die Klärwerke und auf das Kanalnetz wurde in 2011 überprüft: Anhand der Kostenzahlen der Jahre 2008, 2009 und 2010 wurde die Kostenverteilung anhand der heute verfügbaren Erkenntnisse ingenieurtechnisch analysiert und überprüft. Folgende Verteilungsschlüssel gelten (vgl. auch Anlage 3):

Kostenverteilung
Verteilung auf Schmutzwasser
Verteilung auf Niederschlagswasser
Kosten Klärwerke
89,08%
10,92%
Bereich Kanalnetz
44,70%
55,30%


· In der Kalkulation des Schmutzwasserentgelts ist für 2012 eine Schmutzwassermenge von 35,4 Mio. m³ angesetzt. Der Mengenansatz für 2012 orientiert sich an der Kalkulationsmenge für 2011.

· Zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr 2012 ist eine angeschlossene Fläche von 31,4 Mio. m² einkalkuliert. Der Flächenansatz orientiert sich an den Vorjahreswerten.

· Im Bereich Schmutzwasser sind in 2012 Nachholungen von Kostenunterdeckungen der Vorjahre in Höhe von 0,9 Mio. EUR einkalkuliert.

· Im Bereich Niederschlagswasser werden in 2012 1,90 Mio. EUR aus der Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt.

· Für die betrieblich notwendigen Investitionen zur Sanierung, Erhalt, Erneuerung und Ausbau des Stuttgarter Kanalnetzes und der Klärwerke sind in 2012 insgesamt 42,64 Mio. EUR vorgesehen. Der Ansatz basiert auf dem Wirtschaftsplan 2012 (GRDrs 875/2011).
· Die betrieblichen Abschreibungen steigen in 2012 auf 35,12 Mio. EUR an.

· Für die Entwässerung der öffentlichen Flächen (Straßenentwässerungskosten) fallen in 2012 Kosten (für den städtischen Haushalt) in Höhe von 8,14 Mio. EUR an (Kalkulation 2011: 7,75 Mio. EUR). Die Berechnung der Straßenentwässerungskosten basiert auf den Annahmen des Wirtschaftsplans 2012 und einer Verteilung entsprechend der Flächenstatistik für öffentlichen Flächen (Stand September 2011). Die angesetzte öffentliche Gesamtfläche beträgt derzeit 13,00 Mio. m².

Insgesamt ergibt sich für 2012 damit ein entgelt- bzw. gebührenfähiger Aufwand in Höhe von 83,52 Mio. EUR (Kalkulation 2011: 78,22 Mio. EUR). Dieser wird auf Basis von erhobenen Verteilungsschlüsseln den Kostenträgern Schmutzwasser und Niederschlagswasser verursachungsgerecht zugeordnet.

Für 2012 ist ein Jahresergebnis in Höhe von 5,20 Mio. EUR einkalkuliert, welches der allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt werden soll.

Im Jahr 2007 traten im Rahmen der Einführung der getrennten Abwassergebühren für die neuen Gebührenfälle die Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung und die Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren in Kraft. Für die Gebührenfälle vor 2007 galt weiterhin die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung -AbwGS-). Da es keine offenen Gebührenfälle aus den Jahren vor 2007 mehr gibt wird diese Satzung nun aufgehoben und tritt zum 1. Januar 2012 außer Kraft.


Finanzielle Auswirkungen

Insgesamt werden das Schmutzwasserentgelt mit einer Höhe von 1,62 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,57 EUR/m² für das Wirtschaftsjahr 2012 kostendeckend sein.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB und RSO haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

Ausführliche Begründung (Anlage 1)
Zusammenfassung Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation (Anlage 2)
Schematische Darstellung Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation (Anlage 3)
Änderung der Entgeltbestimmungen (Anlage 4)
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Niederschlagwassergebühr (Anlage 5)
Bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte (Anlage 6)





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Kalkulation Anlage 1.docKalkulation Anlage 1.docKalkulation Anlage 2.xlsKalkulation Anlage 2.xlsKalkulation Anlage 3.xlsKalkulation Anlage 3.xlsKalkulation Anlage 4.docKalkulation Anlage 4.docKalkulation Anlage 5.docKalkulation Anlage 5.docKalkulation Anlage 6.xlsKalkulation Anlage 6.xls