Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
67/2017
GZ:
0301, 0200-04
Sitzungstermin: 16.02.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Neufassung der Satzung über öffentliche Bekannt-
machungen und ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Stuttgart (Bekanntmachungssatzung)

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 15.02.2017, öffentlich, Nr. 15

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 07.02.2017, GRDrs 67/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über öffentliche Bekanntmachungen, ortsübliche Bekanntgaben und ortsübliche Bekanntmachungen (Bekanntmachungssatzung, BekMS) (Stadtrecht 0/2) wird gemäß Anlage 1 erlassen.

2. Bereits in der Zeit zwischen der Beschlussfassung dieser Vorlage und dem Inkraft-treten der neugefassten Bekanntmachungssatzung erfolgt auf der Titelseite und im Teil mit den Amtlichen Bekanntmachungen des "Stuttgarter Amtsblatts" der Landeshauptstadt Stuttgart (Amtsblatt) ein Hinweis darauf, dass ab Inkrafttreten die ortsüblichen Bekanntmachungen regelmäßig nicht nur im Amtsblatt und in besonderen Fällen primär in den Tageszeitungen "Stuttgarter Zeitung" und "Stuttgarter Nachrichten" erfolgen, sondern künftig in besonderen Fällen die ortsübliche Bekanntmachung
primär im Internet unter www.stuttgart.de erfolgt.



StR Dr. Schertlen (STd) erklärt, dass er sich bei der Abstimmung enthalten wird, da er es nicht für zeitgemäß halte, dass keine Sitzungen des Gemeinderats im Internet übertragen und sonstige Dinge nicht im Netz publiziert werden, gleichzeitig aber erwartet werde, dass die Menschen beim Feinstaubalarm sich täglich auf der städtischen Internetseite kundig machen sollen.

OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig wie beantragt.
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