Maßgebend ist die vom Gemeinderat am 17.07.2008 beschlossene und am 27.07.2008 in Kraft getretene Satzung über die Veränderungssperre (Wa 61/2) für das Flurstück 378 / Kesselraße 1 im Stadtbezirk Wangen. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 15.04.2010 im Maßstab 1 : 1 000 (Anlage 2). Der Satzungstext ist aus Anlage 1 ersichtlich. OB Dr. Schuster stellt fest: Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang