Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
199
3
Verhandlung
Drucksache:
518/2017
GZ:
StU
Sitzungstermin:
12.10.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
de
Betreff:
STADTTEILZENTREN KONKRET - Handlungskonzepte für lebendige Stadtteilzentren
- Bericht und Empfehlungen
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.09.2017, öffentlich, Nr. 427
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 06.10.2017, öffentlich, Nr. 107
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 10.10.2017, öffentlich, Nr. 479
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgaben und Ergänzung bei Beschlussantragsziffer 3
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 25.07.2017, GRDrs 518/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die umsetzungsorientierte Untersuchung/Konzeption "STADTTEILZENTREN KONKRET - Handlungskonzepte für lebendige Stadtteilzentren" wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie ist konzeptionelle Grundlage zur Aufrechterhaltung und Verbesserung des Einzelhandelsangebotes und der funktionalen Qualität in den Stadtteilzentren Bad Cannstatt, Feuerbach, Untertürkheim, Vaihingen, Weilimdorf und Zuffenhausen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgesehenen Handlungskonzepte weiter zu vertiefen bzw. umzusetzen, sofern hierfür die Mittel jeweils in den Haushaltsberatungen bereitgestellt werden.
3. Der Schwerpunkt der Umsetzung der Handlungskonzepte STADTTEILZENTREN KONKRET liegt in folgenden Schlüsselmaßnahmen bzw. fokussiert auf nachfolgende Aktivitäten:
- Stadtteilzentrum Bad Cannstatt
Umgestaltung Wilhelmsplatz und Stärkung Marktstraße, Aufwertung Bahnunterführung König-Karl-Straße sowie der Wegebeziehungen zwischen Altstadteingängen und Marktstraße/Marktplatz; Schaffung Stadt- und Kulturleitsystem Bad Cannstatt; Revitalisierung König-Karl-Passage; Sanierung bzw. Neuordnung des Quartiers Wilhelmsplatz/Bahnhofstraße/Eisenbahnstraße,
- Stadtteilzentrum Feuerbach
Stärkung der westlichen Stuttgarter Straße (u. a. Herstellung Grazer Platz, Modernisierung/Aktivierung Parkgarage Burgenlandzentrum Grazer Straße),
- Stadtteilzentrum Untertürkheim
Städtebauliche Neugestaltung und funktionale Aufwertung Leonhard-Schmidt-Platz/ Augsburger Straße und Revitalisierung Widdersteinstraße, Aufwertung Bahnhof/ Bahnhofsunterführung sowie Revitalisierung Storchenmarkt,
- Stadtteilzentrum Vaihingen
Entwicklung/Umgestaltung Vaihinger Markt als öffentlicher Platz, Umgestaltung Hauptstraße sowie Umgestaltung Querungsmöglichkeiten (Hauptstraße, Robert-Leicht-Straße/Vaihinger Markt),
- Stadtteilzentrum Weilimdorf
Revitalisierung Löwen-Markt (Einkaufszentrum und Tiefgarage), Umgestaltung öffentlicher Platzraum, verkehrsordnende Maßnahmen/Geschwindigkeits-reduzierung Pforzheimer Straße zwischen zukünftigem Kreisverkehr und Mathildenstraße,
- Stadtteilzentrum Zuffenhausen
Stärkung östliche Unterländer Straße und Neugestaltung Bahnhofsumfeld und der Wegebeziehungen vom S-Bahnhof zu den U-Bahnhöfen "Unterländer Straße" bzw. "Kelterplatz" sowie zur Bessemer Straße/P&R-Platz.
4. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen des vorgeschlagenen
Handlungskonzeptes STADTTEILZENTREN KONKRET
wird die Verwaltung für den
Doppelhaushalt 2018/19
insgesamt
150.000 €
beantragen. Sie beziehen sich zur Finanzierung erster Starterprojekte im Wesentlichen auf
- die Ertüchtigung und angemessene Nutzung von Geschäftslokalen in der Widdersteinstraße in Untertürkheim (Förderprogramm),
- die Erarbeitung von Konzeptstudien z. B. zur Revitalisierung der König-Karl-Passage/Parkhaus Wilhelmsplatz/Bahnhofstraße in Bad Cannstatt, der Parkgarage Burgenlandzentrum in Feuerbach, des Z-Carrés in der Burgunder Straße in Zuffenhausen, des Löwen-Marktes in Weilimdorf und des Storchenmarktes in Untertürkheim (je nach Mitwirkungsbereitschaft des Eigentümers),
- Zuschüsse zur Verschönerung des öffentlichen Raums aufgrund von Privat-initiativen (z. B. für temporäre Bepflanzung) und ggf. für dauerhafte Lichtkonzepte beispielsweise für die Bahnunterführung König-Karl-Straße in Bad Cannstatt.
5. Für die
weitere Umsetzung der
Handlungskonzepte NAHVERSORGUNG KONKRET
wird die Verwaltung für den
Doppelhaushalt 2018/19
insgesamt
100.000 €
beantragen. Sie beziehen sich insbesondere auf Vorplanungen, infrastrukturelle und werbliche Maßnahmen sowie Projektkostenzuschüsse.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig in der Fassung des UTA mit der ergänzten Beschlussantragsziffer 3, dass bei den Schwerpunkten der Umsetzung der Handlungskonzepte auch die Anregungen der Bezirksbeiräte im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
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