Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
699/2016
GZ:
AKR 0321-02, 0334-10.00
Sitzungstermin: 06.04.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Änderung der Satzung über die Entschädigung für
ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 05.04.2017, öffentlich, Nr. 113

Ergebnis: ohne Votum an den Gemeinderat verwiesen


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 23.03.2017, GRDrs 699/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 14.12.1978 (Stadtrecht 0/8), zuletzt geändert am 18.12.2014, ("Änderungssatzung") wird gemäß Anlage 1 erlassen.

2. Alle Beschlüsse des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, die eine ergänzende oder auslegende Regelung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit treffen, werden hiermit aufgehoben.

3. Die mit der Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit einhergehenden Mehraufwendungen (abhängig vom Wahljahr) in Gesamthöhe von bis zu 80.500 EUR in 2017, bis zu 61.000 EUR in 2018 und bis zu 85.200 EUR in 2019 werden aus den in den Teilhaushalten 800 (Gemeinderat), 100 (Haupt- und Personalamt), 120 (Statistisches Amt), 150 (Bezirksämter) und den weiteren betroffenen Teilhaushalten veranschlagten Haushaltsmitteln gedeckt bzw. soweit erforderlich im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit zusätzlich bereitgestellt.

StR Kotz (CDU) erklärt, seine Fraktion würde eine Anpassung der Entschädigung für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die seit dem Jahr 2000 nicht mehr erhöht wurde, sehr begrüßen. Wie seine Fraktion inzwischen informiert wurde, handle es sich um eine generelle Stundenaufwandsentschädigung der Stadt für Ehrenamtliche, die nicht nur Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, sondern zahlreiche weitere Bereiche betreffe, die seine Fraktion momentan nicht überblicken könne. Seine Fraktion bitte deshalb die Verwaltung, bis zu den Haushaltsplanberatungen in einer Vorlage die Auswirkungen - sowohl finanziell als auch, wen es betreffen würde - darzustellen, wenn eine Anpassung des Wertes auf beispielsweise 11 €, wie von der Fachverwaltung vorgeschlagen, vorgenommen würde. Im Übrigen stimme seine Fraktion der GRDrs 699/2016 heute zu.


Abschließend stellt OB Kuhn fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.
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