Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
262/2023
GZ:
S/OB-Mobil
Sitzungstermin: 16.05.2024
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht as
Betreff: Klimamobilitätsplan Stuttgart

Vorgang: Ausschuss für Klima und Umwelt vom 12.05.2023, öffentlich, Nr. 29
Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 23.04.2024, öffentlich, Nr. 99
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Klima und Umwelt vom 26.04.2024, öffentlich, Nr. 19
Ergebnis: Einbringung ohne Votum
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 14.05.2024, öffentlich, Nr. 168
Verwaltungsausschuss vom 15.05.2024, öffentlich, Nr. 191
jeweiliges Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung zum Beschlussantrag mit
Maßgaben



Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 11.04.2024, GRDrs 262/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der von der Verwaltung erarbeitete Klimamobilitätsplan Stuttgart (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anerkennung des Klimamobilitätsplans Stuttgart (Anlage 1) für den Klimabonus beim Land Baden-Württemberg zu beantragen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung der Maßnahmen des Klimamobilitätsplans Stuttgart (Anlage 1) entsprechend der Maßnahmensteckbriefe und der Umsetzungsplanung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Klimawirkung der Maßnahmen entsprechend dem festgelegten Monitoring regelmäßig auszuwerten und die Umsetzungsplanung entsprechend fortzuschreiben. Dem Gemeinderat wird dazu im Rahmen der Gesamtberichterstattung zur Umsetzung des Klimamobilitätsplans regelmäßig berichtetet.

Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt bis zur Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium gemäß den Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung.

OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt mit den Maßgaben des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik (STA) ohne Aussprache bei 4 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen mehrheitlich wie beantragt.

Die Maßgaben lauten:

1. Ergänzung der Beschlussantragsziffer 3 um den folgenden Satz:

"Dabei sind auch die Beschlüsse des Gemeinderates zur Lebenswerten Innenstadt zur Erstellung des Klimamobilitätsplans, zum Aktionsplan "Nachhaltig mobil" und zum Doppelhaushalt 2024/2025 zu berücksichtigen." (s. STA NNr. 168)

2. Streichung der Bereiche Neuwirtshaus und Büsnau in Maßnahme 16 des Antrags Nr. 151/2024 d)

3. Ergänzung des Antrags Nr. 151/2024 h) um Folgendes:

"Die Verwaltung ergänzt die Maßnahme, mit dem Ziel der strategischen Verkehrsmengendosierung an MIV-Zuflusspunkten ins Stadtgebiet, zum Zweck der Erreichung der in Antrag 166/2021 vom Gemeinderat beschlos-senen Prämissen: -20 Prozent MIV im Kessel, -50 Prozent MIV auf dem City-Ring. U. a. sind hier die in Antrag 119/2024 geforderten Zuflussdosierungen an der Geroksruhe und der Gaisburger Brücke aufzunehmen."

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