Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
85
13
VerhandlungDrucksache:
229/2014
GZ:
StU
Sitzungstermin: 08.05.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: BPlan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften
Tageseinrichtung für Kinder Auricher Str. 34, Zuffen-
hausen (Zu 250)
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO
ohne Anregungen i. S. v. § 3 (2) BauGB
- BPlan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.05.2014, nicht öffentlich,
Nr. 200

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 04.04.2014, GRDrs 229/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Tageseinrichtung für Kinder - Auricher Straße 34 im Stadtbezirk Zuffenhausen, Stadtteil Rot (Zu 250) wird in der Fassung vom 25.07.2013 nach § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung zum Bebauungsplan vom 25.07.2013 / 11.02.2014.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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