Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO
GRDrs 1410/2015
Stuttgart,
12/16/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 3. Lesung des Gemeinderats zur öffentlich Behandlung am 18.12.2015



Tempo 40 an Steigungsstrecken im besten Fall ohne negativen Effekt für die Luftreinhaltung

Beantwortung / Stellungnahme


Aktuelle Beschlusslage

Mit der GRDrs 635/2015 vom 20.07.2015 wurde dem Gemeinderat die beabsichtigte Fortführung des Projektes „Tempo 40 an Steigungsstrecken“ zur Kenntnis gegeben. Diese Vorlage wurde in die GRDrs 789/2015 vom 23.09.2015 „Haushaltspaket Mobilität“ übernommen.

Nach derzeitiger Beschlusslage sind im Entwurf des DHH 2016/2017 im Finanzhaushalt Mittel von 65.000 EUR sowie im Ergebnishaushalt 359.000 EUR (beide Haushaltsjahre) enthalten. Davon entfallen 323.000 EUR auf Verkehrserhebungen, Beschilderung und Programmierung von Lichtsignalanlagen für die Fortführung des Projekts „Tempo 40 an Steigungsstrecken“. Jährlich 18.000 EUR sind laufende Sachaufwendungen für den Unterhalt der bestehenden Anlagen.

Außerdem soll bei der Straßenverkehrsbehörde eine 50%-Stelle für einen Verkehrsingenieur auf weitere vier Jahre verlängert werden (kw-Vermerk 01/20). Der Ingenieur hat die Aufgabe, die neuen Steigungsstrecken zu planen und umzusetzen, sowie für die übrigen ausgewählten Steigungsstrecken Vorplanungen durchzuführen. Für den bisherigen Betrieb (Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Laden der Akkus und das Auslesen und Auswerten der Statistikwerte) von insgesamt 25 Anzeigetafeln für Tempo 30 vor Schulen und sechs Geschwindigkeitsanzeigetafeln auf den bestehendenTempo-40-Steigungsstecken wird eine EG8 Stelle bei der Verkehrsüberwachung benötigt (Verlängerung des KW Vermerks).


Fachlich / inhaltliche Bewertung

Die Reduzierung von Luftschadstoffen ist stets als eine Folge von mehreren Maßnahmen zu sehen, welche sich immer auf eine Verstetigung des Verkehrs zurückführen lassen.
In der Hohenheimer Straße wurde dies beispielsweise durch Tempo 40, leicht modifizierte Parkzeiten und eine konsequente Ausrichtung der grünen Welle auf Tempo 40 erreicht. Die Koordinierung der Lichtsignalanlagen auf Tempo 40 ist Teil der Umsetzung, da die Lichtsignalanlagen vorher auf Tempo 50 abgestimmt waren. Die gewünschte Verstetigung beruht also auf weniger (ausgeprägten) Beschleunigungsvorgängen, die sich mit Tempo 40 laut gemessenen Fahrgeschwindigkeitsprofilen besser erreichen lässt.

Auch an den bestehenden Steigungsstrecken, an denen keine Lichtsignalanlagen vorhanden sind, oder nicht angepasst wurden, konnte ebenfalls eine Reduzierung der durchschnittlichen Geschwindigkeit und dadurch eine Verstetigung des Verkehrs erreicht werden. Über die positiven Auswirkungen wurde bereits in der schriftlichen Stellungnahme zum Antrag 308/2015 der CDU-Gemeinderatsfraktion berichtet. Bezüglich Stickstoffdioxid hat an der Messstelle Hohenheimer Straße die Konzentration im Mittel durch die Einführung der veränderten Parkregelung um gut 7% abgenommen, um weitere rund 9% durch die Einführung der Tempo 40-Regelung.

Die Verwaltung erwartet, dass die positiven Effekte auch auf die anderen Steigungsstrecken übertragbar sind.

Die Verwaltung befürwortet daher nach wie vor den im Haushaltsentwurf enthaltenen Ausbau von Tempo 40 an Steigungsstrecken. Der Verzicht der Maßnahme „Tempo 40 an Steigungsstrecken“ sowohl an bestehenden wie an geplanten Steigungsstrecken widerspräche dem derzeit gültigen Luftreinhalteplan sowie dessen in Bearbeitung befindlichen Fortschreibung. In beiden Planwerken ist diese Maßnahme enthalten bzw. vorgesehen. Sie basiert auf dem im Auftrag des Landes bzw. der LUBW erstellten Gutachten des TÜV Nord. Desweiteren wurden die bestehenden Steigungsstrecken wie auch die Ausweitung der Steigungsstrecken, auf Grund der positiven Erfahrungen, im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens als Maßnahme des „Konzepts Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart“ benannt. Dieses Konzept wurde im Rahmen des Verfahrens an die Europäische Union adressiert.








Vorliegende Anträge/Anfragen

1038/2015 CDU-Gemeinderatsfraktion




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister




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