Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 0812-02
GRDrs 411/2023
Stuttgart,
04/28/2023



Wahl der Vertrauenspersonen für die bei den Amtsgerichten zu bildenden Ausschüsse für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.05.2023
11.05.2023



Beschlußantrag:

Als Beisitzer*innen und Vertreter*innen für den beim Amtsgericht Stuttgart zu bildenden Ausschuss für die Schöffenwahl werden die folgenden Vertrauenspersonen gewählt:

1. StR’in Beate Schiener, Degerloch
2. StR Florian Pitschel, Stuttgart-Süd

3. Roger Schenk, Hedelfingen

4. StR‘in Dr. Maria Hackl, Degerloch

5. StR Stefan Urbat, Vaihingen

6. Fabian Schollenberger, Stuttgart-Ost

7. Marcel Wolf, Stuttgart-West

Als Beisitzer*innen und Vertreter*innen für den beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zu bildenden Ausschuss für die Schöffenwahl werden die folgenden Vertrauenspersonen gewählt:

1. StR‘in Silvia Fischer, Feuerbach
2. StR’in Gabriele Munk, Weilimdorf
3. StR’in Beate Bulle-Schmid, Bad Cannstatt

4. StR Dr. Michael Jantzer, Obertürkheim
5. Dominik Dörr, Bad Cannstatt
6. Carla Schumann, Bad Cannstatt
7. StR Christian Köhler, Bad Cannstatt





Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Für die Wahl der Schöff*innen aus den Vorschlagslisten wird nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei jedem Amtsgericht ein Ausschuss gebildet. Der Ausschuss besteht aus einem Richter beim Amtsgericht und einem Vertreter der Verwaltungsbehörde sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer*innen. Die Beisitzer*innen sind vom Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.

Entsprechend des Verhältnisses der Sitze im Gemeinderat wurden von den Fraktionen Vorschläge zur Benennung der Vertrauenspersonen wie folgt erbeten: GRÜNE je Amtsgerichtsbezirk zwei Beisitzer*innen und zwei Vertreter*innen. CDU, SPD, Fraktionsgemeinschaft Die FrAKTION und Fraktionsgemeinschaft PULS je Amtsgerichtsbezirk ein*e Beisitzer*in und ein*e Vertreter*in.

Weil sich nach dem Divisorverfahren nach Sainte-Laguë-Schepers für die siebte Beisitzerin bzw. den siebten Beisitzer vier gleiche Teilerzahlen für die CDU (für einen zweiten Sitz), FDP, Freien Wähler und die AfD ergeben, musste das Los über das Recht zur Benennung entscheiden. Das Los wurde am 27.04.2023 im Ältestenrat gezogen.

Für den Ausschuss beim Amtsgericht Stuttgart fiel das Los auf die Fraktion der CDU und für den Ausschuss beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt auf die Fraktion der AfD.


Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>





Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

<Anlagen>



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