Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
0812-02
GRDrs
411/2023
Stuttgart,
04/28/2023
Wahl der Vertrauenspersonen für die bei den Amtsgerichten zu bildenden Ausschüsse für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.05.2023
11.05.2023
Beschlußantrag:
Als Beisitzer*innen und Vertreter*innen für den beim
Amtsgericht Stuttgart
zu bildenden Ausschuss für die Schöffenwahl werden die folgenden Vertrauenspersonen gewählt:
1. StR’in Beate Schiener, Degerloch
2. StR Florian Pitschel, Stuttgart-Süd
Als Vertreter*in:
StR Dr. Marco Rastetter, Stuttgart-West
StR‘in Gabriele Nuber-Schöllhammer, Stuttgart-Nord
3. Roger Schenk, Hedelfingen
Als Vertreter:
StR Jürgen Sauer, Vaihingen
4. StR‘in Dr. Maria Hackl, Degerloch
Als Vertreter:
StR Dejan Perc, Stuttgart-West
5. StR Stefan Urbat, Vaihingen
Als Vertreter:
Friedemann Schirrmeister, Stuttgart-West
6. Fabian Schollenberger, Stuttgart-Ost
Als Vertreter:
Stanislaw Weselow, Stuttgart-Ost
7. Marcel Wolf, Stuttgart-West
Als Vertreterin:
Sibylle Bopp, Stuttgart-West
Als Beisitzer*innen und Vertreter*innen für den beim
Amtsgericht Stuttgart
-
Bad Cannstatt
zu bildenden Ausschuss für die Schöffenwahl werden die folgenden Vertrauenspersonen gewählt:
1. StR‘in Silvia Fischer, Feuerbach
2. StR’in Gabriele Munk, Weilimdorf
Als Vertreter:
StR Björn Peterhoff, Bad Cannstatt
StR Andreas Winter, Feuerbach
3. StR’in Beate Bulle-Schmid, Bad Cannstatt
Als Vertreterin:
StR‘in Bianka Durst, Stammheim
4. StR Dr. Michael Jantzer, Obertürkheim
Als Vertreterin:
StR’in Jasmin Meergans, Mühlhausen
5. Dominik Dörr, Bad Cannstatt
Als Vertreter:
Hans-Jakob Blunck, Bad Cannstatt
6. Carla Schumann, Bad Cannstatt
Als Vertreterin:
Tanja Kuzmenko, Weilimdorf
7. StR Christian Köhler, Bad Cannstatt
Als Vertreter:
StR Dr. Michael Mayer, Weilimdorf
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Für die Wahl der Schöff*innen aus den Vorschlagslisten wird nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei jedem Amtsgericht ein Ausschuss gebildet. Der Ausschuss besteht aus einem Richter beim Amtsgericht und einem Vertreter der Verwaltungsbehörde sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer*innen. Die Beisitzer*innen sind vom Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.
Entsprechend des Verhältnisses der Sitze im Gemeinderat wurden von den Fraktionen Vorschläge zur Benennung der Vertrauenspersonen wie folgt erbeten: GRÜNE je Amtsgerichtsbezirk zwei Beisitzer*innen und zwei Vertreter*innen. CDU, SPD, Fraktionsgemeinschaft Die FrAKTION und Fraktionsgemeinschaft PULS je Amtsgerichtsbezirk ein*e Beisitzer*in und ein*e Vertreter*in.
Weil sich nach dem Divisorverfahren nach Sainte-Laguë-Schepers für die siebte Beisitzerin bzw. den siebten Beisitzer vier gleiche Teilerzahlen für die CDU (für einen zweiten Sitz), FDP, Freien Wähler und die AfD ergeben, musste das Los über das Recht zur Benennung entscheiden. Das Los wurde am 27.04.2023 im Ältestenrat gezogen.
Für den Ausschuss beim Amtsgericht Stuttgart fiel das Los auf die Fraktion der CDU und für den Ausschuss beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt auf die Fraktion der AfD.
Finanzielle Auswirkungen
<Finanzielle Auswirkungen>
Dr. Clemens Maier
Bürgermeister
Anlagen
<Anlagen>
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