Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 100/2015
Stuttgart,
07/22/2015



Gemeinschaftsschulen - Antragstellung zum Schuljahr 2016/2017



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Feuerbach
Bezirksbeirat Mühlhausen
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beratung
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
29.07.2015
29.09.2015
29.09.2015
30.09.2015
14.10.2015
15.10.2015



Beschlußantrag:

1. Vom aktuellen Sachstandsbericht zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen in der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen. 2. a) Die Landeshauptstadt Stuttgart beantragt zum 1. Juni 2015 für das Schuljahr 2016/2017 beim Land Baden-Württemberg die Einrichtung folgender drei Gemeinschaftsschulen:
3. a) Die Landeshauptstadt Stuttgart beantragt zum 1. Juni 2016 für das Schuljahr 2017/2018 beim Land Baden-Württemberg die Einrichtung einer zweizügigen Gemeinschaftsschule an der Bismarckschule in Stuttgart-Feuerbach in der Sekundarstufe I (Klasse 5 – 10). 4. Die Werkrealschule der Herbert-Hoover-Schule in Stuttgart-Mühlhausen wird spätestens zum Schuljahr 2019/2020 aufgehoben, es werden keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr in Klassenstufe 5 aufgenommen. 5. Die Verwaltung wird dazu ermächtigt, Interimslösungen (d.h. Modulbauten und/oder Container) auch kurzfristig an den bestehenden Gemeinschaftsschulen Elise von König-Schule, Altenburgschule, Anne Frank-Gemeinschaftsschule, Körschtalschule, Gemeinschaftsschule Weilimdorf sowie Schickhardt-Gemeinschaftsschule zu planen und aufzustellen. Die dazu notwendigen Planungsmittel entstammen der Investitionspauschale für Ganztagesschulen. Darüber hinaus benötigte Mittel werden zum Doppelhaushalt 2016/2017 angemeldet.


Begründung:


1. Aktueller Sachstandbericht

Die Elise von König-Schule nahm im Schuljahr 2013/2014 den Betrieb als erste Gemeinschaftsschule in Stuttgart auf. Ab dem kommenden Schuljahr 2015/2016 werden dort Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulklassenstufen 5 – 7 unterrichtet. Zur Behebung des räumlichen Defizits wurde 2013 eine Machbarkeitsstudie beauftragt mit dem Ziel, (städte-) bauliche Optionen zur Unterbringung des Raumdefizits auf dem vorhandenen Grundstück zu erarbeiten. Aus den Ergebnissen werden derzeit Lösungsvorschläge konzipiert.

Im aktuellen Schuljahr 2014/2015 sind die Altenburgschule, die Körschtalschule und die Anne Frank-Schule mit Klassenstufe 5 gestartet. Sowohl an der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule als auch an der Körschtalschule wurden 2013 Machbarkeitsstudien beauftragt, um (städte-)-bauliche Lösungsptionen zur Unterbringung des Raumdefizits auf dem jeweils vorhandenen Schulgrundstück zu erarbeiten; erste Ergebnisse können dem Gemeinderat in Kürze vorgelegt werden. Maßnahmen zur langfristigen Behebung der räumlichen Defizite erfolgen auf Grundlage dieser Ergebnisse.

An der Altenburgschule startete im Januar 2015 eine Machbarkeitsstudie, welche ebenfalls (städte-)bauliche Optionen zur Unterbringung des Raumdefizits auf dem vorhandenen Grundstück unter Berücksichtigung der Außenstelle Reiterkaserne erarbeiten soll. Maßnahmen zur langfristigen Behebung des räumlichen Defizits erfolgen auf Grundlage der Ergebnisse dieser Machbarkeitsuntersuchung. Mit GRDrs 531/2013 wurde bereits im Sommer 2014 der Bau einer gemeinsamen Mensa zzgl. sonderpädagogische Beratungsstelle für Altenburgschule und Steigschule beschlossen. Deren Fertigstellung ist für Sommer 2015 geplant. Zusätzlich ist hier die Neugestaltung der Freiflächen des Areals erfolgt, um für die beiden Schulgemeinden eine gemeinsame zeitgemäße und bedarfsgerechte Freianlage zu schaffen. Ein neuer Zugang zum Schulcampus erschließt den schulisch bisher kaum genutzten Zwischenbereich der beiden Schulen, der damit zum Mittelpunkt aufgewertet wird.

Zum kommenden Schuljahr 2015/2016 nehmen mit der Realschule Weilimdorf in Stuttgart-Weilimdorf und der Schickhardt-Realschule in Stuttgart-Heslach zwei weitere Stuttgarter Schulen ihren Betrieb als Gemeinschaftsschulen auf (vgl. GRDrs 129/2014). Im Frühjahr 2015 startete eine Machbarkeitsuntersuchung, welche Möglichkeiten zur Erweiterung der Realschule Weilimdorf im Hinblick auf die Weiterentwicklung zur Gemeinschaftsschule prüfen soll. Maßnahmen zur langfristigen Behebung des räumlichen Defizits erfolgen auf Grundlage der Ergebnisse dieser Machbarkeitsuntersuchung. Die Verwaltung rechnet mit ersten Ergebnissen im Sommer 2015.

Das Hochbauamt wurde ebenfalls im Frühjahr 2015 damit beauftragt, die Nutzung der Kleinturnhalle der Schickhardt-Realschule als Interimsmensa zu prüfen und ggf. hierfür nötige bauliche Maßnahmen umzusetzen. Die mögliche Nutzung als Interimsmensa wird unter Berücksichtigung schulischer sowie sportlicher Belange zum Start der Schickhardt-Gemeinschaftsschule im September 2015 angestrebt.


2. Antrag zur Einrichtung weiterer Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2016/2017

Zum 01. Juni 2015 soll für die im Beschlussantrag Ziff. 2 genannten Schulen für das Schuljahr 2016/2017 die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule beim Kultusministerium beantragt werden.

Grundlage für die Gemeinschaftsschule ist ein spezielles pädagogisches Konzept, welches im Besonderen Aspekte wie die inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und individualisierte, kooperative Lernformen in heterogenen Lerngruppen ohne äußere Differenzierung umfasst. Es werden alle Bildungsstandards (Haupt-, Sonder-, Werkreal-, Realschule und Gymnasium) unterrichtet und Lehrkräfte der verschiedenen Bildungsstandards eingesetzt. Das Lernangebot beinhaltet ein Ganztagesangebot. Das pädagogische Konzept der Schule ist zudem der Ausgangspunkt für die Gestaltung der Räume bzw. die Nutzung des Gebäudes.

Das seit Februar 2015 gültige, aktualisierte Modellraumprogramm des Landes beinhaltet nun auch ein eigenes Raumprogramm für Gemeinschaftsschulen. Dies sieht größere Flächen für die Bereiche Inklusion, Ganztag sowie Lehrerbereiche vor. Zum allgemeinen Stuttgarter Umgang mit diesen neuen Landesvorgaben folgt zeitnah eine separate Beschlussvorlage.

2.1 Eichendorffschule

Die Eichendorffschule hat bereits im Jahre 2013 ihr Interesse bekundet, sich auf den Weg zur Gemeinschaftsschule begeben zu wollen. Die Schulkonferenz hat der Antragstellung in ihrer Sitzung im Januar 2015 erneut ohne Gegenstimmen zugestimmt.

Das pädagogische Konzept ist grundlegend erarbeitet und zum Teil in der Praxis erprobt (siehe Anlage 1 „Kurzfassung päd. Konzeption Eido“).

Schülerzahlen und Einzugsgebiet
Eine Voraussetzung für die Beantragung einer Gemeinschaftsschule ist die Gewährleistung der 2-Zügigkeit mit mindestens 40 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang. Im Schuljahr 2014/15 besuchen die Eichendorffschule in der Sekundarstufe I 235 Schüler/-innen in 11 Klassen, in der Primarstufe 333 Schüler/-innen in 16 Klassen. Die Schule ist somit 2-zügig. Das Einzugsgebiet der Eichendorffschule erstreckt sich über den Stadtbezirk Bad Cannstatt (rechts des Neckars). Dort befinden sich neben der Grundschulabteilung der Eichendorffschule selbst die Grundschulen Schillerschule, Sommerrainschule sowie Martin-Luther-Schule. In der folgenden Tabelle ist das prognostizierte Schülerpotenzial für die kommenden Jahre dargestellt. Die in Klammern dargestellten Prozentzahlen stellen dabei die von der Schulverwaltung anhand von bisherigen Erfahrungs- und Prognosewerten ermittelten Übertrittsprognosen der entsprechenden Schule zu einer möglichen Gemeinschaftsschule Eichendorffschule unter Berücksichtigung des Fortbestands der beiden Realschulen dar.

Raumsituation
Mit dem Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule verpflichtet sich der Schulträger, die räumlichen Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsschule als inklusive Ganztagesschule zu schaffen. Für die Raumplanung dient das pädagogische Konzept der Schule als Grundlage. Augenblicklich ist die Eichendorffschule im Werkrealschulbereich zweizügig, im Grundschulbereich 4-zügig. Im Auftrag des Gemeinderates (GRDrs 298/2013) wird am Standort Eichendorffschule/Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium ein Modellstandort für inklusive Beschulung mit einem dafür erforderlichen Raumprogramm für beide Schulen umgesetzt. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, auf Grundlage der Variante 2 der Machbarkeitsstudie Eichendorffschule (vgl. GRDrs 164/2012) gemeinsam mit der Schule ein Raumprogramm zu erarbeiten, das vom Gemeinderat ebenfalls mit der GRDrs 298/2013 beschlossen wurde. Geplanter Beginn des 1. Bauabschnitts an der Eichendorffschule ist derzeit das 3./4. Quartal 2016. Es ist geplant, auf Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Unterrichtsbetriebs während der gesamten Baumaßnahmen durch aufeinander abgestimmte Bauabschnitte und einen zeitlich versetzten Baubeginn an Eichendorffschule und Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium weitgehend verzichten zu können.


Ganztagesbetrieb
Die Eichendorffschule wird seit dem Schuljahr 2012/2013 sukzessive zur verbindlichen Ganztagesgrundschule ausgebaut (GRDrs 608/2010). Die bisherige Gestaltung des Mittagsbandes wird für die Gemeinschaftsschule übernommen, wobei für die Gestaltung des Nachmittags und des Mittagessens im Zuge der Umstellung auf den Ganztagesbetrieb der Gemeinschaftsschule ein Träger ausgeschrieben wird, welcher nach dem pädagogischen Konzept der Gemeinschaftsschule arbeitet. Nach dem Schulgesetz ist der Ganztagesbetrieb für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 verpflichtend. Bis zur Fertigstellung einer Mensa muss das Mittagessen, wie bisher auch, interimistisch im Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium eingenommen werden.

Inklusion
Ein wichtiger Teil des Konzeptes einer Gemeinschaftsschule ist die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Im Zuge der Schaffung eines Modellstandortes für inklusive Beschulung entsteht am Standort Eichendorffschule/Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium ein Schulcampus, der für inklusive Beschulung ausgestattet ist (GRDrs 298/2013). Die Eichendorffschule und das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium definieren sich in ihren pädagogischen Profilen bereits ausdrücklich als inklusive Schulen und kooperieren sowohl bei der Inklusion als auch räumlich und in der Gestaltung des Ganztages eng miteinander. Im Gebäude des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums werden in einer Integrationsklasse der Eichendorffschule Kinder inklusiv beschult. Im Sinne der Durchlässigkeit und der inklusiven Beschulung erarbeiten beide Schulen gemeinsam ein Verfahren, das es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, nicht nur in der Orientierungsstufe, sondern auch in den Klassen 7 bis 9, die Schulart zu wechseln (vgl. Anlage 2: Positionspapier des Elly Heuss Knapp-Gymnasiums).

2.2 Bertha-von-Suttner-Realschule
Die Bertha-von-Suttner-Realschule hat in einem GLK-Beschluss im Frühjahr 2015 beschlossen, dass sie sich auf den Weg zur Gemeinschaftsschule begeben möchte. Die Schulkonferenz bestätigte diese Entscheidung ebenfalls im Frühjahr 2015. Das pädagogische Konzept wurde in enger Zusammenarbeit mit der Herbert Hoover-Werkrealschule erarbeitet und zum Teil in der Praxis erprobt (siehe Anlage 3 „Kurzkonzeption Bertha von Suttner-Realschule“).

Schülerzahlen und Einzugsgebiet
Eine Voraussetzung für die Beantragung einer Gemeinschaftsschule ist die Gewährleistung der 2-Zügigkeit mit mindestens 40 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang. Im Schuljahr 2014/15 besuchen die Bertha von Suttner-Realschule 410 Schüler/-innen in 15 Klassen. Die Schule ist somit 2,5-zügig. Das Einzugsgebiet der Bertha von Suttner-Realschule erstreckt sich über den gesamten Stadtbezirk Mühlhausen. Dort befinden sich die Grundschulen Herbert Hoover-Schule, Grundschule Mühlhausen sowie die Mönchfeldschule. In der folgenden Tabelle ist das prognostizierte Schülerpotenzial für die kommenden Jahre dargestellt. Die in Klammern dargestellten Prozentzahlen stellen dabei die von der Schulverwaltung anhand von bisherigen Erfahrungs- und Prognosewerten ermittelten Übertrittsprognosen der entsprechenden Schule zu einer möglichen Bertha von Suttner-Gemeinschaftsschule (bisher WRS + RS) dar. Aufgrund der geringen Entfernung der Bertha-von-Suttner-Realschule zur Stadtbezirksgrenze Mühlhausen - Zuffenhausen werden zusätzlich pauschale Schülerbewegungen aus umliegenden Zuffenhausener Grundschulen basierend auf bisherigen Erfahrungswerten mit eingerechnet. Raumsituation
Mit dem Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule verpflichtet sich der Schulträger, die räumlichen Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsschule als inklusive Ganztagesschule zu schaffen. Für die Raumplanung dient das pädagogische Konzept der Schule als Grundlage. Augenblicklich ist die Bertha von Suttner-Realschule stabil 2,5-zügig. Das Gebäude ist für eine zweizügige Realschule ausgelegt und damit voll ausgelastet. Die zukünftige Raumplanung der Freiberger Gemeinschaftsschule muss daher im Kontext des bestehenden Schulzentrums mit Eschbach-Gymnasium, Helene-Fernau-Horn-Schule, Herbert-Hoover-Schule und Kreuzsteinschule erfolgen. Hierbei sind insbesondere die durch das sukzessive Auslaufen der Werkrealschule der Herbert-Hoover-Schule frei werdenden Raumkapazitäten einzubeziehen und bereits zum Start der Gemeinschaftsschule entsprechende Raumkapazitäten für Ganztag und Essensversorgung zu berücksichtigen.

Hinsichtlich der langfristigen räumlichen Verortung der Schulen im Schulzentrum wurden bereits mit GRDrs 71/2014 (Anlage 2, Seite 5) erste Überlegungen seitens der Schulverwaltung dargelegt, die im Weiteren gemeinsam mit den Schulgemeinden konkretisiert werden müssen. Auf dieser Grundlage muss dann ein Raumprogramm für das gesamte Schulzentrum Freiberg entwickelt werden. Hierbei ist ein besonderer Fokus auf die Themenbereiche Sport und Essensversorgung zu legen.

Ganztagesbetrieb
Die Bertha von Suttner-Realschule bietet ihren Schülerinnen und Schülern derzeit ein abwechslungsreiches Nachmittagsangebot an, durchgeführt durch Lehrkräfte und Kräfte des Jugendbegleiterprogramms. Ein Mittagessen können die Schülerinnen und Schüler der Realschule im Rahmen der Essensversorgung des Eschbach-Gymnasiums einnehmen. Bis zur Fertigstellung einer Mensa muss für das Mittagessen eine Interimslösung gefunden werden.

Für die zukünftige Gestaltung des Nachmittags und des Mittagessens im Zuge der Umstellung auf den Ganztagesbetrieb wird sowohl ein Träger ausgeschrieben, welcher nach dem pädagogischen Konzept der Gemeinschaftsschule arbeitet, als auch ein Caterer für die Versorgung der Gemeinschaftsschüler mit einem Mittagessen. Nach dem Schulgesetz ist der Ganztagesbetrieb für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 verpflichtend (gebundene Ganztagesschule).

Inklusion
Ein wichtiger Teil des Konzeptes einer Gemeinschaftsschule ist die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Bertha von Suttner-Realschule hat durch die räumliche Nähe am Standort bereits erste Erfahrungen durch Kooperationen mit der Helene-Fernau-Horn-Schule (Schule für Sprachbehinderte) und der Kreuzsteinschule (Förderschule) gesammelt. Derzeit werden neun Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in vier Klassen unterrichtet. Durch eine Intensivierung der Kooperation mit den Sonderschulen am Standort, der Verbundschule Rohr sowie stetiger Fortbildung des Kollegiums soll inklusiver Unterricht effektiv weiterentwickelt werden. Der sonderpädagogische Dienst ist im Schulalltag mit einbezogen.


3. Antrag zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2017/2018

Zum 01. Juni 2016 soll für die im Beschlussantrag Ziff. 3 genannte Bismarckschule für das Schuljahr 2017/2018 die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule beim Kultusministerium beantragt werden.

Die Bismarckschule begann ihren aktuellen schulischen Entwicklungsprozess bereits im Schuljahr 2009/2010 mit dem Start als verbindliche Ganztagesschule. Seit dem Schuljahr 2012/2013 werden Konzepte des individuellen Lernens und der Rhythmisierung des Ganztages erprobt, eine pädagogische Prozessbegleitung unterstützt das Kollegium dabei. Das pädagogische Gemeinschaftsschulkonzept wird derzeit grundlegend erarbeitet und in der Praxis erprobt (vgl. Anlage 2 „Kurzkonzeption Bismarckschule“).

Schülerzahlen und Einzugsgebiet
Eine Voraussetzung für die Beantragung einer Gemeinschaftsschule ist die Gewährleistung der 2-Zügigkeit mit mindestens 40 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang. Im Schuljahr 2014/15 besuchen die Bismarckschule 306 Schüler/-innen in 16 Klassen. Die Schule ist somit 2-zügig. Das Einzugsgebiet der Bismarckschule erstreckt sich über den gesamten Stadtbezirk Feuerbach. Dort befinden sich die Grundschulen Bachschule, Hattenbühlschule und Hohewartschule. In der folgenden Tabelle ist das prognostizierte Schülerpotenzial für die kommenden Jahre dargestellt. Die in Klammern dargestellten Prozentzahlen stellen dabei die von der Schulverwaltung anhand von bisherigen Erfahrungs- und Prognosewerten ermittelten Übertrittsprognosen der entsprechenden Schule zu einer möglichen Gemeinschaftsschule Bismarckschule unter Berücksichtigung des Fortbestands der Realschule dar.




Schülerpotenzial Gemeinschaftsschule Bismarckschule
Schuljahr
Schule
2016/20172017/20182018/20192019/20202020/2021
Bachschule (20%)
13
18
14
17
19
Hattenbühlschule (15%)
10
11
11
11
10
Hohewartschule (15%)
8
9
11
15
14
Insgesamt
42
49
47
54
54
Trotz der seit einigen Jahren zu beobachtenden größeren Wechsel innerhalb des Schulbereiches ist das Potenzial für eine Zweizügigkeit aus Sicht der Schulverwaltung auch zukünftig gegeben. An diese Schule könnte auch ein möglicher Überhang von Schülern aus Weilimdorf (GMS ist auf drei Züge beschränkt) gelenkt werden.

Raumsituation
Mit dem Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule verpflichtet sich der Schulträger, die räumlichen Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsschule als inklusive Ganztagesschule zu schaffen. Für die Raumplanung dient das pädagogische Konzept der Schule als Grundlage. Augenblicklich ist die Bismarckschule eine zweizügige Ganztagesschule. Das Gebäude ist für eine bis zu dreizügige Werkrealschule ausgelegt und damit nicht voll ausgelastet, sodass keine baulichen Erweiterungsmaßnahmen notwendig sein werden. Für den Start der Gemeinschaftsschule sind die Räumlichkeiten der Bismarckschule gemäß der Handreichung des Kultusministeriums für zweizügige Gemeinschaftsschulen somit ausreichend.

Ganztagesbetrieb
Die Bismarckschule ist bereits seit dem Schuljahr 2009/2010 Ganztagesschule, daher wird die bisherige Gestaltung des Mittagsbandes für die Gemeinschaftsschule übernommen, wobei für die Gestaltung des Nachmittags und des Mittagessens im Zuge der Umstellung auf den Gemeinschaftsschulbetrieb ein Träger ausgeschrieben wird, welcher nach dem pädagogischen Konzept der Gemeinschaftsschule arbeitet. Nach dem Schulgesetz ist der Ganztagesbetrieb für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 verpflichtend (gebundene Ganztagesschule).

Inklusion
Ein wichtiger Teil des Konzeptes einer Gemeinschaftsschule ist die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Seit dem Schuljahr 2013/2014 unterrichtet die Bismarckschule in den Klassenstufen 5 – 7 inklusiv. In den Klassenstufen 5 und 6 werden jeweils 5 Schüler zieldifferent unterrichtet. Die Bismarckschule hat durch die Kooperation mit der Föhrichschule (Förderschule) und der Verbundschule Rohr (Schule für Erziehungshilfe und Förderschule) bereits Erfahrungen sowohl mit zieldifferenter als auch zielgleicher Beschulung gesammelt. Kollegium und Sonderpädagogen stehen intensiv im Austausch miteinander, eine enge Zusammenarbeit hat sich etabliert.




4. Aufhebung der Werkrealschule der Herbert Hoover-Schule

Trotz einer mit 15,3% im Vergleich zur gesamtstädtischen Entwicklung noch überdurchschnittlichen Übertrittsquote auf die Werkrealschulen ergibt sich auch im Stadtbezirk Mühlhausen keine ausreichende Nachfrage, um den neben der Uhlandschule noch bestehenden Werkrealschul-Standort der Herbert Hoover-Schule in entsprechender Größe erhalten zu können. Durch die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule im Schulzentrum Freiberg können zudem auch weiterhin alle Abschlüsse angeboten werden. Im aktuellen Schuljahr 2014/2015 werden an der Werkrealschule der Herbert-Hoover-Schule noch 19 Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 5 beschult. Mit der Uhlandschule befindet sich eine aufnahmefähige Werkrealschule für Freiberger Schülerinnen und Schüler in zumutbarer Entfernung. Die Schulen des Freiberger Schulzentrums (Bertha-von-Suttner-Realschule, Eschbach-Gymnasium, Helene-Fernau-Horn-Schule, Herbert-Hoover-Schule und Kreuzsteinschule) haben sich 2014 auf eine gemeinsame Absichtserklärung zur Weiterentwicklung des Schulstandorts verständigt: Realschule und Werkrealschule strebten dabei die gemeinsame Entwicklung einer Gemeinschaftsschule unter Beteiligung des Eschbach-Gymnasiums, der Kreuzsteinschule und der Helene-Fernau-Horn-Schule an (vgl. GRDrs 71/2014 Ergänzung). Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule im Schulzentrum Freiberg zum Schuljahr 2016/2017 bedingt das sukzessive Auslaufen der Werkrealschule der Herbert-Hoover-Schule.


5. Interimslösungen für Gemeinschaftsschulen Die Gemeinschaftsschule wird nach §8a SchG als eine für Lehrer und Eltern verbindliche Ganztagesschule in der Regel an 4 Tagen pro Woche, auf Antrag des Schulträgers und mit Zustimmung der Schulkonferenz an drei Tagen in der Woche, à 8 Stunden geführt. Der Schulträger erklärt im Rahmen des Antragsverfahrens, dass alle räumlichen und sächlichen Voraussetzungen zur Gewährleistung u.a. des Ganztages vorliegen bzw. er diese zum erforderlichen Zeitpunkt schaffen wird. An keinem Gemeinschaftsschulstandort in Stuttgart werden diese Voraussetzungen derzeit erfüllt. Bereits im jeweiligen Startschuljahr fehlen an den Standorten Elise von König-Schule, Altenburgschule, Anne Frank-Gemeinschaftsschule, Gemeinschaftsschule Weilimdorf und Schickhardt-Gemeinschaftsschule u.a. Ganztagesräume und eine Mensa. Der sukzessive Aufbau der Gemeinschaftsschulen führt daher von Beginn an zu beengten Raumsituationen an den einzelnen Standorten. Aufgrund der Dauer von Planungsmaßnahmen bis zu deren baulichen Umsetzung nutzen alle genannten Gemeinschaftsschulen ihre verfügbaren Räumlichkeiten bereits multifunktional; durch Doppel- und Mehrfachnutzungen sind alle Räume voll ausgelastet. Zur Gewährleistung des Bildungsstandards muss der am dringlichsten benötigte zusätzliche Raum vor diesem Hintergrund bis zur Fertigstellung aller baulichen Maßnahmen interimistisch, ggf. auch kurzfristig, geplant und hergestellt werden können. Planungsmittel stehen über die Investitionspauschale für Ganztagesschulen an Gemeinschaftsschulen zur Verfügung. Darüber hinausgehende Bedarfe werden zum Doppelhaushalt 2016/2017 angemeldet.


6. Personalbedarf

Mit GRDrs 214/2012 sowie der Mitteilungsvorlage zum Haushalt 2014/15, GRDrs 719/2013, wurde dem Gemeinderat ausführlich über die Unterstützungsbedarfe interessierter Schulen auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule berichtet. Bisher sind bereits vier Gemeinschaftsschulen in Betrieb, Anträge für die Einrichtung von zwei weiteren Gemeinschaftsschulen sind vom Land genehmigt. Die Antragstellung der drei hier genannten Schulen erfolgt derzeit.

14 weitere Schulstandorte haben Interesse an dem Konzept der Gemeinschaftsschule und werden durch verschiedenste Unterstützungsleistungen des Schulverwaltungsamts beraten und betreut. Es ist absehbar, dass diese Unterstützungsleistungen auf Dauer benötigt werden.

Mit Beschluss der GRDrs 214/2012 wurden durch den Gemeinderat erstmals Restmittel aus dem Qualitätsentwicklungsfonds dem Schulverwaltungsamt übertragen, um Schulen auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule zu unterstützen. Damit konnten Unterstützungsleistungen in folgenden Bereichen beantragt werden:
Die Erfahrung zeigt, dass der Bedarf an Beratung und Unterstützung durch den Schulträger während der Antragstellungsphase sowie vor allem bei neu gestarteten Gemeinschaftsschulen besonders umfangreich ist. Hierbei ist beispielsweise die Einrichtung von Interimen zur Sicherstellung des Unterrichts sowie zur Mittagessensversorgung, die Planung und ggf. Neu- / Umgestaltung von Schulstandorten, die Erstellung von Mietverträgen, die Ausschreibung und Sicherstellung der Mittagessensversorgung durch Caterer und andere Dienstleister oder verschiedene Jour Fixe-Termine mit Schulleitungen und Trägern der öffentlichen Jugendhilfe hervorzuheben.

Der Gemeinderat hatte beschlossen, mit den Mitteln aus dem Qualitätsentwicklungsfond eine 50%-Stelle bis 31.12.2013 zu finanzieren, um die Schulen über diese neue Schulart eingehend beraten zu können. Mit der GRDrs 719/2013 wurde aufgezeigt, dass der stark gewachsene Beratungsbedarf der Schulen nur mit einer 100% Stelle bewältigt werden kann, da die Begleitung im Vorfeld des Antragsverfahren, der Antragstellung selbst sowie vor allem bei der Umsetzung der pädagogischen Vorstellungen in Raumkonzeptionen umfangreich und aufwändig ist. Gerade an diesen Schulen bestand und besteht zudem in der gesamten Schulgemeinde ein hohes Interesse, in den Planungsprozess einbezogen zu werden. Die Stelle wurde befristet bis 31.12.2015 bewilligt und aus weiteren Restmitteln des Qualitätsentwicklungsfonds finanziert.

Weitere Erfahrungen mit den ersten Schulen im laufenden Betrieb zeigen, dass das anspruchsvolle pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschule vor allem bezüglich individueller Lernformen, Ganztag und inklusiver Beschulung eine dauerhafte Begleitung durch eine(n) Mitarbeiter/in notwendig macht. Dies gilt umso mehr, solange die räumliche Situation der Schulen noch nicht den Bedarfen einer Gemeinschaftsschule baulich entspricht und ggf. ganze Standorte neu geordnet werden müssen. Die Konzeption und Umsetzung räumlicher Interimssituationen, mit denen alle neuen Gemeinschaftsschulen mehr oder weniger konfrontiert sind, ist eine komplexe, zeitaufwändige und äußerst anspruchsvolle Aufgabe. Vor allem im Hinblick darauf, dass die meisten räumlichen Interime bei sukzessivem Aufbau der Gemeinschaftsschulen für mehrere Jahre kalkuliert werden müssen.

Allerdings haben die kurzen Befristungen der Stelle in den letzten beiden Jahren zu zwei Personalwechseln geführt, da die Mitarbeiter schnell nach einer längerfristigen Perspektive suchen. Derzeit ist die Stelle nicht besetzt. Eine Nachbesetzung wurde versucht, ist aber an der kurzen Restlaufzeit der Stelle gescheitert. Es ist aus Sicht der Fachverwaltung daher zwingend notwendig, die 100% Stelle über 2015 hinaus fortzuführen. Das Schulverwaltungsamt hat einen Antrag zum Stellenplan 2016 gestellt.

Für die Finanzierung werden Mittel aus den 2014 und 2015 vom Qualitätsentwicklungsfond mit Gemeinderatsbeschluss abgezweigten Beträgen (je 200.000 €) eingesetzt.


Finanzielle Auswirkungen

Raumbedarf

Mit dem Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule verpflichtet sich der Schulträger, die räumlichen Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsschule als inklusive Ganztagesschule zu schaffen. Hierfür sind am Standort Bertha-von-Suttner-Realschule Umstrukturierungs- und ggf. Erweiterungsmaßnahmen auf Grundlage des Modellraumprogrammes des Landes, der Handreichung des Kultusministeriums sowie unter Berücksichtigung der pädagogischen Konzeption der Schule unter Einbeziehung der räumlichen Entwicklung am Campus Freiberg notwendig. Für die Schaffung der notwendigen räumlichen Voraussetzungen sowie zur Herstellung der Barrierefreiheit für eine Gemeinschaftsschule lassen sich noch keine abschließenden Angaben zu finanziellen Auswirkungen machen. Die nötigen Umstrukturieruns- und Erweiterunsmaßnahmen an der Eichendorffschule sind in GRDrs 164/2012 dargestellt. Auf Grundlage des Modellraumprogrammes des Landes sowie der Handreichung des Kultusministeriums hinsichtlich des Raumbedarfs von Gemeinschaftsschulen ergibt sich für die Bismarckschule aus heutiger Sicht kein Erweiterungsbedarf, eine Umstrukturierung im Bestand auf Grundlage der pädagogischen Konzeption wird ggf. notwendig werden. Die Verwaltung wird daher gemeinsam mit den Schulen für den gesamten jeweiligen Schulstandort ein Raumprogramm vor dem Hintergrund der sich ändernden räumlichen Anforderungen in den relevanten Klassenstufen erarbeiten.


Gemeinschaftsschule als Ganztagesbetrieb

Ein wichtiger Teilaspekt zur Schaffung der baulichen Voraussetzungen für Gemeinschaftsschulen ist zudem die Einrichtung des Ganztagesbetriebs. Die Gemeinschaftsschule ist grundsätzlich nach Landesvorgabe als Ganztagesschule in gebundener Form zu führen. Allerdings besteht die Möglichkeit, den Ganztagesbetrieb von 8 Zeitstunden an 3 oder 4 Tagen in der Woche umzusetzen. Ausschlaggebend hierfür ist das pädagogische Konzept der Schule, welches im Detail die Planung des rhythmisierten Ganztagesschulbetriebs enthält. Die vom Schulträger zu erbringenden Betriebskosten für den Ganztagesschulbetrieb an einer Gemeinschaftsschule (insbesondere für Organisation des Mittagessens und Mittel für den freien Träger) entsprechen den Betriebskosten einer Ganztagesschule im Werkrealschulbereich (siehe GRDrs 199/2011). Die Standards für das Trägerangebot im Rahmen des verbindlichen Ganztagsbetriebs an Gemeinschaftsschulen entsprechen den bisherigen Standards an eingerichteten Ganztagesschulen im Werkrealschulbereich bzw. an sog. EBA-Schulen. Aufgrund erster Erfahrungen und Rückmeldungen der vier bereits eingerichteten Gemeinschaftsschulen wird der Standard in qualitativer sowie quantitativer Hinsicht momentan überprüft. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit hierzu berichten.


Notwendige Mittel für den laufenden Betrieb

Für den laufenden Betrieb der Ganztagesschule an den zu beantragenden Gemeinschaftsschulen ist im Endausbau mit jährlich folgenden finanziellen Mitteln zu rechnen:

Insgesamt liegen die zusätzlichen notwendigen Mittel für den Ganztagesschulbetrieb an den zu beantragenden Schulen im Endausbau somit bei 990.000 Euro. Da die Werkrealschule der Bismarckschule bereits ihren Betrieb als Ganztagesschule aufgenommen hat, sind Mittel für den laufenden Betrieb hier bereits eingestellt.

Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird der für die jeweilige Klassenzahl anteilige Betrag für Eichendorffschule und Bertha von Suttner-Realschule bei der Haushaltsplanung (Sachkonto 44580050) im THH 400 des Schulverwaltungsamts berücksichtigt.


Planungsmittel
Wie im Beschlussantrag Ziff. 2b) genannt, wird die Verwaltung mit der Erarbeitung entsprechender Raumprogramme für die unter Beschlussantrag Ziff. 2a) genannten Schulen beauftragt. Die Anmeldung der erforderlichen Planungsmittel erfolgt zum Doppelhaushalt 2016/2017.


Interimskosten
Wie im Beschlussantrag Ziff. 4 beschrieben, entstammen die notwendigen Planungsmittel für Interimslösungen der Investitionspauschale für Ganztagesschulen an Gemeinschaftsschulen. Darüber hinaus benötigte Mittel werden zum Doppelhaushalt 2016/2017 angemeldet.


Beteiligte Stellen

Referate AK und WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Kurzkonzeption Eichendorffschule
Anlage 2: Kurzkonzeption Bismarckschule
Anlage 3: Kurzkonzeption Bertha von Suttner-Realschule





zum Seitenanfang
[Anhang "13-09-06_Positionspapier_Elly_Beschluss.pdf" gelöscht von Julia Heyduk/Schulverwaltungsamt/LHS/DE] GMS-Kurzkonzept-Bismarckschule.pdfGMS-Kurzkonzept-Bismarckschule.pdfKurzkonzept_BvS-Gemeinschaftsschule.pdfKurzkonzept_BvS-Gemeinschaftsschule.pdfKurzfassung päd. Konzeption Eido.pdfKurzfassung päd. Konzeption Eido.pdf