Antrag vom 12/02/2011
Nr. 867/2011

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Fußgängerüberweg an der Oper

Der überhöhten Feinstaubkonzentration wird das Regierungspräsidium Stuttgart jetzt u. a. mit der Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h auf der B14 begegnen.
Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit hat auch Auswirkungen auf die Diskussion über den geplanten Fußgängerüberweg über die B14.
Nur aus verkehrstechnischen Gründen wurde ein städtebaulich eigentlich vorteilhafterer Fußgängerüberweg über die B14 direkt vor der Oper nicht beschlossen: es hätte sich beim Einfädeln möglicherweise ein Rückstau in Richtung Bad Cannstatt aufgebaut. Der deshalb vom Ausschuss für Umwelt und Technik empfohlene Überweg auf Höhe der Ulrichstraße wird vom Land Baden-Württemberg jedoch abgelehnt. Auch wir halten ihn nur für die zweitbeste Lösung.
Wir erwarten, dass unter der Voraussetzung der neuen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h ein Überweg vor der Oper eingerichtet werden kann, ohne dass der Autoverkehr behindert wird.


Deshalb beantragen wir:

Die Verwaltung lässt die verkehrliche Machbarkeit des Oper-Überwegs berechnen und stellt das Ergebnis dem Ausschuss für Umwelt und Technik dar, so dass der Überweg gleichzeitig mit dem Beginn der versuchsweisen Temporeduktion eingerichtet werden kann.


Michael Kienzle Peter Pätzold


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