Antrag vom 11/19/2010
Nr. 353/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Wohnungsbau

Für die Zukunftsfähigkeit einer Stadtgesellschaft ist eine gute soziale Durchmischung in allen Wohngebieten eine wichtige Voraussetzung.
Deshalb hat der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen am 6. November 2009 mehrheitlich (bei 6 Enthaltungen) beschlossen, dass die Verwaltung dem Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss vorlegt entsprechend dem Münchner Modell der sozial gerechten Bodenordnung. In Zukunft soll bei allen Wohnbauvorhaben, für die ein Planungsrecht aufgestellt wird, ein Anteil von 20% gefördertem Wohnungsbau, d.h. Sozialwohnungen und Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher, festgesetzt werden.
Die entsprechende Vorlage lässt noch immer auf sich warten.

Stuttgart soll eine lebendige Stadt bleiben. Deshalb muss überall dort, wo in der Innenstadt, in den Ortszentren der Stadtteile und an sonstigen geeigneten Standorten neues Planungsrecht geschaffen wird, ein Wohnanteil von mindestens 20% festgesetzt werden. Auch hier ist ein Anteil von 20% gefördertem Wohnungsbau sicher zu stellen, sofern dies von der Größenordnung her sinnvoll ist.

Wir beantragen:
  1. Ab sofort wird bei allen Projekten in der Innenstadt, in den Ortszentren der Stadtteile und an sonstigen geeigneten Standorten, für die neues Planungsrecht geschaffen wird, ein Wohnanteil von mindestens 20% der Geschossfläche festgesetzt.
  2. Ab sofort wird bei allen Wohnbauvorhaben, für die ein Planungsrecht aufgestellt wird, ein Anteil von 20% gefördertem Wohnungsbau festgesetzt.
  3. Über diesen Antrag wird im WA am 3. Dezember und in der Vollversammlung am 16. Dezember abgestimmt.


Dr. Roswitha Blind Werner Wölfle
SPD B90/Die Grünen


Monika Wüst Silvia Fischer
SPD B90/Die Grünen


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